Ein Höchstalter für den Einstieg ins Altersvorsorgedepot kennt die Rechnung des Aktuars Robert Bahnsen nicht, nur ein Mindestalter. Es hängt vom Abstand zwischen dem Steuersatz in der Erwerbsphase und dem in der Rentenphase ab und von den Produktkosten, kaum vom Geburtsjahr. Wer mit 50 oder 60 fragt, ob ein Einstieg noch lohnt, kann deshalb in einzelnen Profilen besser dastehen als ein 30-Jähriger.
Redaktionshinweis: Die Altersangaben stammen aus den Modellrechnungen des Aktuars Robert Bahnsen [1]. Verglichen wird das Altersvorsorgedepot mit Produktkosten von 1,0 Prozent im Jahr mit einem freien ETF-Depot zu 0,2 Prozent. Bahnsen rechnet mit 7,9 Prozent brutto bei Aktien und 3,0 Prozent bei Anleihen, nominal und ohne Inflationsbereinigung. Die Ergebnisse sind weder Prognose noch Garantie und ersetzen keine individuelle Beratung.
Warum die Förderung bei kurzer Restlaufzeit stärker wirkt
Bahnsen beschreibt eine Asymmetrie. Die staatliche Förderung, ob als Zulage oder als Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug, wirkt einmalig auf jeden eingezahlten Euro; die Laufzeit spielt für ihre Höhe keine Rolle. Der Kostennachteil des geförderten Vertrags gegenüber einem günstigen ETF-Depot entsteht dagegen jedes Jahr neu und summiert sich.
Ein Zahlenbeispiel aus dem Beitrag: Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr beträgt die Grundzulage höchstens 540 Euro: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent auf die weiteren 1.440 Euro [2]. Aus 1.800 Euro werden also 2.340 Euro Vertragskapital, 1,30 Euro je eingezahltem Euro. Bleibt ein Beitrag nur fünf Jahre im Vertrag, entspricht dieser Hebel rechnerisch einer Rendite von 5,4 Prozent im Jahr. Bei 45 Jahren sind es noch 0,6 Prozent. Absolut kommt über 45 Jahre mehr Förderung zusammen, aber der einmalige Vorteil verteilt sich auf immer mehr Jahre, während der Kostennachteil mit jedem Jahr wächst.
Unbegrenzt steigt der Vorteil mit dem Abschlussalter nicht. Bis Mitte fünfzig gilt laut Bahnsen: je später der Abschluss, desto besser. Sein Maximum erreicht der Vorteil bei etwa elf Beitragsjahren, also einem Abschlussalter um 56. Im ETF-Depot unterliegt nur der Kursgewinn der Steuer, und der fällt bei kurzer Laufzeit klein aus. Das gibt dem ETF-Depot gerade bei sehr kurzen Laufzeiten einen kleinen Steuervorteil, der den Vorsprung des Altersvorsorgedepots leicht bremst.
Wer sehr spät abschließt, kann das Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig als Kleinbetragsrente abfinden lassen. Eine solche Abfindung gilt nicht als schädliche Verwendung [2]. Die Grenze liegt bei 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Maßgeblich ist die Monatsrente, die sich ergäbe, wenn das gesamte Kapital gleichmäßig verrentet würde; für einen Auszahlungsplan gilt die entsprechende Grenze ab dem 1. Januar 2027. Als Beispiel werden 59 Euro im Monat genannt [1]; der Eurobetrag folgt aber der jährlich festgesetzten Bezugsgröße. Sieht der Vertrag die Abfindung vor, kann der Sparer den Beginn der Auszahlungsphase binnen vier Wochen nach der Mitteilung des Anbieters auf den 1. Januar des Folgejahres verschieben [2].
Der Steuersatz entscheidet vor dem Geburtsjahr
Für die Beratung leitet Bahnsen eine Reihenfolge ab: erst die Steuersatzdifferenz, dann das Alter. Liegt der Steuersatz in der Erwerbsphase zehn Prozentpunkte oder mehr über dem der Rentenphase, ist der Fall klar und das Depot rechnet sich. Bei weniger als fünf Punkten Abstand entscheidet der Zeithorizont. Wer in der Rente höher besteuert wird als im Erwerbsleben, hat auch bei kurzer Laufzeit keinen Vorteil.
Die Spannweite zeigt das Grundprofil bei 1,0 Prozent Kosten. Wer über die Zulage gefördert wird, ohne Kinder, und in der Rente 25 Prozent zahlt, kommt ab einem Abschlussalter von 47 Jahren vorn. Bei 35 Prozent in beiden Phasen sind es 37 Jahre. Bei 42 Prozent im Beruf und 28 Prozent in der Rente lohnt sich das Depot in jedem Alter, bei 30 Prozent im Beruf und 35 Prozent in der Rente in keinem. Weitere Profile zeigen die beiden Tabellen weiter unten; eine Kurzfassung steht in unserem Beitrag zu jungen Familien und Späteinsteigern.
Bahnsens Rechnung unterstellt einen festen Steuersatz in der Erwerbsphase. Für einen Fünfzigjährigen sei das realistisch, für eine Berufseinsteigerin mit steigendem Einkommen eher nicht. Der Fördervorteil wirke aber zu dem Satz, der im jeweiligen Jahr gilt; wer jung ist und später mehr verdient, bekommt einen Großteil der Förderung zu höheren Sätzen. Eine Rechnung mit dem heutigen, niedrigeren Satz unterschätzt den Vorteil deshalb.
Die Altersgrenze ist eine Kostengrenze
Die Schwellen beruhen auf Produktkosten von 1,0 Prozent, dem gesetzlichen Höchstwert für das Standarddepot: Das Gesetz begrenzt die Effektivkosten eines Standarddepot-Vertrags auf höchstens 1,0 Prozent [2]. Für andere Varianten enthält es keine Obergrenze. Sinken die Kosten, verschiebt sich die Grenze deutlich: Unterhalb von 0,75 Prozent im Jahr bleibt in den geprüften Profilen allein die Steuersatzfrage. Bahnsen nennt die vermeintliche Altersgrenze deshalb eine Kostengrenze. Ein Viertelprozentpunkt entscheidet, ob ein Produkt für praktisch niemanden oder für fast alle sinnvoll ist.
| Steuersatz Erwerbs-/Rentenphase | 1,25 % Kosten p. a. | 1,00 % Kosten p. a. | 0,75 % Kosten p. a. |
|---|---|---|---|
| Zulagenfall, ohne Kinder, Rentensteuersatz 25 % | lohnt nie | ab 47 Jahren | jedes Alter |
| 35 % / 35 % | lohnt nie | ab 37 Jahren | jedes Alter |
| 30 % / 28 % | ab 52 Jahren | ab 29 Jahren | jedes Alter |
Abschlussalter, ab dem sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem freien ETF-Depot (0,2 % Kosten p. a.) rechnet. Eigene Darstellung nach den Berechnungen von Robert Bahnsen [1].
Für 2027 sind Standarddepots deutlich unter dem Höchstwert angekündigt. Die Deka nennt für ihre Standardvariante 0,1 Prozent, Scalable will das Standarddepot kostenlos anbieten, Verbraucher zahlen dann nur die Fondsgebühr [1]. Setzt sich das durch und werden die Produkte zertifiziert, kehrt sich der Kostennachteil gegenüber einem selbst gebauten ETF-Depot nach Bahnsens Einschätzung sogar um. Die Konditionen sind Ankündigungen und können sich bis zum Marktstart ändern; die Angebote sammelt unser Marktüberblick zu den Anbietern 2027.
Aktienrendite: Mit weniger Rendite rückt die Grenze nach hinten
Auch ein Prozentpunkt Renditeunterschied verschiebt das Mindestalter teils deutlich. Bei Profilen mit großem Steuersatzabstand ändert sich dagegen nichts. Bahnsen hat drei Szenarien bei 1,0 Prozent Kosten durchgerechnet [1].
| Steuersatz Erwerbs-/Rentenphase | Aktienrendite 6,9 % p. a. | Aktienrendite 7,9 % p. a. | Aktienrendite 8,9 % p. a. |
|---|---|---|---|
| Zulagenfall, ohne Kinder, Rentensteuersatz 25 % | in keinem Alter | ab 47 Jahren | ab 40 Jahren |
| Zulagenfall, zwei Kinder, Rentensteuersatz 40 % | ab 55 Jahren | ab 44 Jahren | ab 39 Jahren |
| 35 % / 35 % | ab 43 Jahren | ab 37 Jahren | ab 33 Jahren |
| 30 % / 28 % | ab 34 Jahren | ab 29 Jahren | in jedem Alter |
| 42 % / 28 % | in jedem Alter | in jedem Alter | in jedem Alter |
| 30 % / 35 % | in keinem Alter | in keinem Alter | in keinem Alter |
Abschlussalter, ab dem sich das Altersvorsorgedepot (1,0 % Kosten p. a.) gegenüber einem freien ETF-Depot (0,2 % Kosten p. a.) rechnet. Eigene Darstellung nach den Berechnungen von Robert Bahnsen [1].
Dass weniger Rendite eher dem ETF-Depot hilft, wirkt auf den ersten Blick überraschend. Der Grund liegt im Steueraufschub. Im ETF-Depot fällt Steuer schon in der Ansparphase an, über die jährliche Vorabpauschale auf unrealisierte Wertzuwächse, bei jeder Umschichtung, die steuerlich als Verkauf zählt, und bei der Entnahme. Das Altersvorsorgedepot schiebt diese Belastungen bis zum Auszahlungszeitpunkt auf. Je weniger Wertzuwachs es gibt, desto kleiner ist der Aufschubvorteil.
Was bei 50 oder 60 vor dem Abschluss zu klären ist
Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr [2]. Einzahlungen in den Vertrag sind auf 6.840 Euro im Jahr begrenzt, Zulage und Erträge zählen dabei nicht mit [2]. Was über 1.800 Euro hinausgeht, ist ungefördert und fließt nach Bahnsens Rat in höhere Produktkosten; im freien ETF-Depot liegt es besser.
Für ältere Kunden nennt er zwei Marken. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz im Beruf und 28 Prozent in der Rente lohnt sich das Depot bei weniger als 29 Jahren Restlaufzeit immer, selbst ohne jede Rendite. Bei 40 Jahren Laufzeit hängt das Ergebnis von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Für 35 zu 28 Prozent liegt die entsprechende Schwelle bei rund 14 Jahren. Sie bleibt in jedem Fall vom Steuerprofil abhängig.
Je näher der Rentenbeginn, desto mehr zählen die Vertragsdetails zur Auszahlung. Der Sparer muss beim Abschluss nicht festlegen, wie das Kapital später fließt. Möglich sind eine lebenslange Leibrente, eine Teilverrentung mit 80 Prozent Rente und 20 Prozent weiter angelegtem Kapital oder ein Auszahlungsplan bis mindestens 85 [2]. Martin Stenger weist darauf hin, dass der Auszahlungsplan nicht mit 85 enden muss; auch 90 oder 95 Jahre seien möglich [3]. Ein Vertrag braucht nur eine dieser Formen. Eine lebenslange Rente kann ein Depotanbieter nicht zusagen, dafür lässt sich das Depot zum Auszahlungsbeginn auf einen anderen Anbieter übertragen (Kündigung mit drei Monaten Frist zum Quartalsende oder zum Beginn der Auszahlungsphase) [2]. Bahnsen rät trotzdem, vor dem Vertragsabschluss zu prüfen, welche Optionen ohne Wechsel bestehen. Steuern und Krankenversicherung der Auszahlung ordnet unser Beitrag zur Auszahlungsphase ein. Der Beginn der Auszahlungsphase liegt nicht vor 65 und nicht erstmals nach 70, sofern keine gesetzliche Rente früher einsetzt; beim Depot lässt er sich in einem Zeitkorridor von mindestens fünf Jahren frei wählen [2]. Wer den Anbieter wechselt, zahlt dem bisherigen innerhalb der ersten fünf Jahre höchstens 150 Euro, danach nichts [2].
Drei weitere Punkte aus Bahnsens Hinweisen zur Produktauswahl werden bei kurzer Ansparzeit schnell praktisch:
- Umschichten: Im freien ETF-Depot zählt jeder Wechsel zwischen Aktien und Anleihen steuerlich als Verkauf. Im Altersvorsorgedepot soll das in der Ansparphase steuerfrei im Vertragsmantel möglich sein, aber nur, wenn der Vertrag es regelt, am besten ohne Zusatzkosten.
- Auszahlungsprofil: Beim Auszahlungsplan wird die Monatsrate zu Beginn der Auszahlungsphase und danach in gleichen Abständen von höchstens drei Jahren neu festgelegt. Gerechnet werden mindestens 80 Prozent des verbleibenden Kapitals geteilt durch die Zahl der Monate bis zum Ende der Laufzeit; ein Restkapital wird am Ende zusammen mit einer fälligen Auszahlung ausgezahlt [2]. Laufende Erträge fließen nach Bahnsens Beschreibung in dieser Standardrechnung nicht in die Rate ein. Sie wandern ans Ende der Laufzeit, die Rate beginnt niedrig und steigt später, für die meisten Ruheständler die falsche Reihenfolge. Sieht der Vertrag vor, laufende Erträge direkt in die Zahlung fließen zu lassen, fällt sie deutlich höher aus. Das Gesetz erlaubt die gesonderte Auszahlung der Erträge, schreibt sie aber nicht vor [2]; deshalb lohnt die gezielte Frage beim Anbieter.
- Rentenfaktor: Bei einer Versicherungsvariante mit Verrentungsoption gehören garantierter und aktueller Rentenfaktor auf den Tisch. Marktüblich sind laut Bahnsen garantiert etwa 27 und aktuell 42; wer nur den aktuellen Wert nennt, verkauft eine Erwartung. Bei einem reinen Depotvertrag mit Auszahlungsplan gibt es keinen festen Faktor, weil erst zum Rentenbeginn feststeht, wie hoch die Auszahlung ausfällt.
Ein Wechsel erst nach einigen Jahren im ETF-Depot bringt wenig. In Bahnsens Simulation eines 42-jährigen Sparverlaufs wäre es optimal, die ersten Jahre ins freie ETF-Depot zu sparen und mit 29 aufs Altersvorsorgedepot umzusteigen. Der Unterschied zum sofortigen Einstieg beträgt 0,3 Prozent bei der jährlichen Nettoentnahme. Beitrag, Restlaufzeit und Kosten für den eigenen Fall lassen sich im Rechner Altersvorsorgedepot mit frei wählbaren Annahmen durchspielen.
Rentennahe Jahrgänge: Bestandsverträge im Mittelpunkt
In einer Gesprächsrunde vor der Branchenmesse DKM geht es weniger um Break-even-Alter als um Kunden mit bestehenden Verträgen [3]. Oliver Alexander Elter von HDI Deutschland hält einen 55-Jährigen mit laufenden Verträgen und geringer Risikotoleranz für einen anderen Fall als einen jungen Sparer mit langem Horizont. Eine Lösung für alle gebe es nicht, und für manche Kunden reiche das Standarddepot.
Bei Bestandskunden mit Riester-Vertrag sieht Peter Härtling zuerst die Frage, ob der Vertrag fortgeführt oder übertragen wird. Eine kurze Restlaufzeit, eine gute Förderung oder ein funktionierendes Produkt können fürs Bleiben sprechen; die pauschale Empfehlung, Riester zu verlassen, hält er für falsch. Entscheidend seien Vertragsdetails, Kosten, bisherige Entwicklung und die persönliche Situation. Wer das für den eigenen Vertrag beziffern will, nutzt den Fördervergleich Riester vs. Altersvorsorgedepot; die Alternative, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, beschreibt unser Beitrag Riester beitragsfrei stellen.
Thomas Buchholz erinnert daran, dass neben dem neuen Depot Riester-, Basisrenten- und andere Verträge weiterbestehen und der Berater die Gesamtsituation erfassen muss. Dazu zählen biometrische Risiken: Die höchste Förderung hilft wenig, wenn der Kunde berufsunfähig wird und die Beiträge bis zum Renteneintritt nicht mehr zahlen kann. Wer neben dem Depot eine Basisrente führt oder erwägt, findet im Fördervergleich Basisrente vs. Altersvorsorgedepot die Gegenüberstellung beider Wege.
David Krahnenfeld rät, rentennahe Jahrgänge und die Ruhestandsplanung nicht in wenigen Klicks abzuhandeln, und nennt die digitale Rentenübersicht als Ausgangspunkt für die Versorgungslücke. Michael Blümke plädiert für einen pragmatischen Start: Produkte, Anbieter und Berater lassen sich später wechseln, und eine einfache, belastbare Lösung lasse sich weiterentwickeln.
Für Sparer um die 50 oder 60 bleiben damit drei Angaben, die über das Ergebnis entscheiden: der Grenzsteuersatz heute, der erwartete Steuersatz in der Rente und die tatsächlichen Produktkosten. Wer sie nicht kennt, klärt sie im kostenlosen Vorab-Check von MONEY-FACTORY. Ob sich ein Abschluss lohnt, hängt von der individuellen Situation ab.