Frühstartrente.
Startkapital für Ihr Kind.
Nach dem vom Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossenen Gesetz soll der Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein eigenes, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Ein Startkapital für die private Altersvorsorge, bevor das Berufsleben überhaupt beginnt – und der erste Baustein eines Systems, das bis in den Ruhestand trägt.
Unverbindlich informieren. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, der Bundesrat steht noch aus.
Wie die Frühstartrente funktionieren soll
Für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland, das sechs Jahre alt wird, soll der Bund bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Eltern können dieses Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen – gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von 1 % pro Jahr; auf den Vertragsteil, der auf dem staatlichen Geld beruht, dürfen nach dem Bundestagsbeschluss bis zum Beginn der Auszahlungsphase keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden.
Ein gesonderter Antrag ist nach dem beschlossenen Gesetz nicht nötig: Das übernimmt der gewählte Depot-Anbieter, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen. Wird für das Kind kein begünstigter Vertrag abgeschlossen, legt der Bund die Mittel nach dem Bundestagsbeschluss kollektiv am Kapitalmarkt an. Das Bundesfinanzministerium verantwortet das Sondervermögen, die Deutsche Bundesbank verwaltet die Mittel. Das Sondervermögen wird zum 1. Januar 2028 errichtet; die Mittel gehen ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Ein individuelles Startkapital lässt sich später über einen begünstigten Vertrag abrufen, dafür gelten Fristen.
Neben der staatlichen Grundförderung können Eltern, Großeltern oder das Kind selbst zusätzlich einzahlen, bis zu 6.840 € im Kalenderjahr. Bleiben solche Eigenbeiträge aus, ruht der Vertrag nur insoweit: Die Frühstartrente fließt weiter, und sobald wieder eingezahlt wird, endet das Ruhen automatisch und ohne Mehrkosten. Die Erträge sollen während der gesamten Ansparphase steuerfrei bleiben; in der Auszahlungsphase gilt die nachgelagerte Besteuerung. Stirbt das Kind vor dem 18. Geburtstag, muss die Frühstartrente nicht zurückgezahlt werden.
Von der Frühstartrente bis zur Rente
Zwei eigenständige Förderinstrumente. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen Frühstartrente und reguläre geförderte Altersvorsorge einen durchgehenden Weg des Vermögensaufbaus ermöglichen. Bei kollektiv angelegten Mitteln sieht der Gesetzestext mit dem 18. Geburtstag keinen automatischen Übergang in einen individuellen Vertrag vor: Wer das Startkapital abrufen will, muss selbst einen begünstigten Altersvorsorgevertrag abschließen. Dafür gelten Fristen.
Nach dem Bundestagsbeschluss: 10 € staatliche Förderung pro Monat fließen in ein Depot bei einem Anbieter der Wahl – oder, ohne eigenen Vertrag, in die kollektive Anlage des Bundes, die die Bundesbank verwaltet.
Nach derzeitiger Planung kann der Vertrag weiterbespart werden, oder das angesparte Kapital geht in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag über.
Nach dem Bundestagsbeschluss ist der Anschluss an das Altersvorsorgedepot vorgesehen: eigene Beiträge plus Grundzulage, Kinderzulage und – wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist – der einmalige Berufseinsteigerbonus nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Wie sich das gegenüber einem bestehenden Riester-Vertrag rechnet, zeigt der Fördervergleichsrechner, der Vergleich mit einer Basisrente der Fördervergleich Basisrente vs. Altersvorsorgedepot.
Nach dem Bundestagsbeschluss grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich: als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan – wie beim Altersvorsorgedepot für Erwachsene. Die Leistung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
Was aus der Förderung werden könnte
Nach einer eigenen Modellrechnung der Bundesregierung kann allein aus der staatlichen Förderung von insgesamt 1.440 € – unter der Annahme einer durchschnittlichen Wertsteigerung von nominal 7 % pro Jahr – bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 € entstehen.
Unverbindliches Rechenbeispiel der Bundesregierung, keine Garantie. Tatsächliche Wertentwicklung hängt vom gewählten Produkt, den Kapitalmarktverläufen und etwaigen Kosten ab. Vergangene oder angenommene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Erträge.
Rechnen statt raten. Ihr Frühstartrenten-Rechner
Wie viel könnte bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes zusammenkommen? Ein eigener Rechner für die Frühstartrente – die Fördermechanik unterscheidet sich grundlegend vom Altersvorsorgedepot für Erwachsene, da der Staat hier unabhängig von einem Eigenbeitrag einen festen Betrag einzahlt.
Kostenobergrenze 1,0 % p. a. entspricht dem gesetzlich vorgesehenen Effektivkostendeckel für geförderte Standarddepot-Verträge.
Unverbindliche, vereinfachte Modellrechnung auf Basis des Gesetzentwurfs vom 12.08.2026 und des Bundestagsbeschlusses vom 16.10.2026 – noch kein geltendes Recht. Ohne Gewähr, keine Anlageberatung, keine Renditegarantie. Nominale Werte ohne Inflation; konstante Rendite und Kostenquote über die gesamte Laufzeit angenommen; Berechnung endet mit dem 18. Geburtstag, danach keine weitere Fördersimulation.
Frühstartrente im Detail
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Was ist die Frühstartrente?
Ist die Frühstartrente schon geltendes Recht?
Wie hoch ist die geplante Förderung?
Muss ich für die Frühstartrente einen Antrag stellen?
Was passiert, wenn ich kein eigenes Depot für mein Kind eröffne?
Kann ich die Förderung privat aufstocken?
Was passiert, wenn für das Depot keine Eigenbeiträge mehr fließen?
Welche Kosten dürfen bei einem Frühstartrenten-Depot anfallen?
Was passiert mit dem Depot, wenn mein Kind volljährig wird?
Ab wann kann das Kapital ausgezahlt werden?
Wie wird die Auszahlung aus dem Frühstartrenten-Depot besteuert?
Was passiert mit der Frühstartrente, wenn das Kind stirbt?
Für welche Kinder gilt die Frühstartrente zuerst?
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Heute für Ihr Kind. Morgen für Ihre eigene Altersvorsorge.
Während Sie die Frühstartrente für Ihr Kind prüfen, lohnt sich meist auch ein Blick auf die eigene Vorsorge: Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027 als staatlich geförderter, kapitalmarktorientierter Nachfolger der Riester-Rente.
Auch meine eigene Vorsorge prüfenFür Selbstständige und Gutverdiener ist meist nicht der Riester-Wechsel die Frage, sondern das Verhältnis von Basisrente und Altersvorsorgedepot.
„Zehn Euro im Monat wirken klein. Über zwölf Jahre und den Zinseszinseffekt können sie zu einem echten Startkapital werden.“
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