Vom Bundestag beschlossen 16.10.2026 · Bundesrat steht noch aus · noch nicht in Kraft

Frühstartrente.
Startkapital für Ihr Kind.

Nach dem vom Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossenen Gesetz soll der Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein eigenes, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Ein Startkapital für die private Altersvorsorge, bevor das Berufsleben überhaupt beginnt – und der erste Baustein eines Systems, das bis in den Ruhestand trägt.

Unverbindlich informieren. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, der Bundesrat steht noch aus.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober 2026 in geänderter Fassung beschlossen. Das Gesetz ist noch kein geltendes Recht: Das weitere Verfahren im Bundesrat und die Verkündung stehen noch aus. Nach dem beschlossenen Text soll es grundsätzlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten; eine Folgeänderung im Einkommensteuergesetz folgt zum 1. Januar 2028. Die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Verfahrens noch im Jahr 2026 an, damit die Umsetzung zum 1. Januar 2027 beginnen kann. Die Angaben auf dieser Seite folgen der vom Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossenen Fassung einschließlich der Änderungen des Finanzausschusses. Die Modellrechnung und einzelne Hinweise stammen aus Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums vom September 2026. Maßgeblich ist die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verkündete Gesetzesfassung.

Die Eckpunkte des Gesetzes auf einen Blick

10 €
staatliche Förderung pro Monat
6–18
Lebensjahre Förderzeitraum
1.440 €
mögliche Gesamtförderung über 12 Jahre
Das Konzept

Wie die Frühstartrente funktionieren soll

Für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland, das sechs Jahre alt wird, soll der Bund bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Eltern können dieses Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen – gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von 1 % pro Jahr; auf den Vertragsteil, der auf dem staatlichen Geld beruht, dürfen nach dem Bundestagsbeschluss bis zum Beginn der Auszahlungsphase keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden.

Ein gesonderter Antrag ist nach dem beschlossenen Gesetz nicht nötig: Das übernimmt der gewählte Depot-Anbieter, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen. Wird für das Kind kein begünstigter Vertrag abgeschlossen, legt der Bund die Mittel nach dem Bundestagsbeschluss kollektiv am Kapitalmarkt an. Das Bundesfinanzministerium verantwortet das Sondervermögen, die Deutsche Bundesbank verwaltet die Mittel. Das Sondervermögen wird zum 1. Januar 2028 errichtet; die Mittel gehen ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Ein individuelles Startkapital lässt sich später über einen begünstigten Vertrag abrufen, dafür gelten Fristen.

Neben der staatlichen Grundförderung können Eltern, Großeltern oder das Kind selbst zusätzlich einzahlen, bis zu 6.840 € im Kalenderjahr. Bleiben solche Eigenbeiträge aus, ruht der Vertrag nur insoweit: Die Frühstartrente fließt weiter, und sobald wieder eingezahlt wird, endet das Ruhen automatisch und ohne Mehrkosten. Die Erträge sollen während der gesamten Ansparphase steuerfrei bleiben; in der Auszahlungsphase gilt die nachgelagerte Besteuerung. Stirbt das Kind vor dem 18. Geburtstag, muss die Frühstartrente nicht zurückgezahlt werden.

Geplanter Übergang nach dem Bundestagsbeschluss

Von der Frühstartrente bis zur Rente

Zwei eigenständige Förderinstrumente. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen Frühstartrente und reguläre geförderte Altersvorsorge einen durchgehenden Weg des Vermögensaufbaus ermöglichen. Bei kollektiv angelegten Mitteln sieht der Gesetzestext mit dem 18. Geburtstag keinen automatischen Übergang in einen individuellen Vertrag vor: Wer das Startkapital abrufen will, muss selbst einen begünstigten Altersvorsorgevertrag abschließen. Dafür gelten Fristen.

6 Jahre
Frühstartrente startet

Nach dem Bundestagsbeschluss: 10 € staatliche Förderung pro Monat fließen in ein Depot bei einem Anbieter der Wahl – oder, ohne eigenen Vertrag, in die kollektive Anlage des Bundes, die die Bundesbank verwaltet.

18 Jahre
Übergang

Nach derzeitiger Planung kann der Vertrag weiterbespart werden, oder das angesparte Kapital geht in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag über.

Ab 18
Eigene Altersvorsorge

Nach dem Bundestagsbeschluss ist der Anschluss an das Altersvorsorgedepot vorgesehen: eigene Beiträge plus Grundzulage, Kinderzulage und – wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist – der einmalige Berufseinsteigerbonus nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Wie sich das gegenüber einem bestehenden Riester-Vertrag rechnet, zeigt der Fördervergleichsrechner, der Vergleich mit einer Basisrente der Fördervergleich Basisrente vs. Altersvorsorgedepot.

Rente
Auszahlung

Nach dem Bundestagsbeschluss grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich: als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan – wie beim Altersvorsorgedepot für Erwachsene. Die Leistung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Illustrative Modellrechnung der Bundesregierung

Was aus der Förderung werden könnte

Nach einer eigenen Modellrechnung der Bundesregierung kann allein aus der staatlichen Förderung von insgesamt 1.440 € – unter der Annahme einer durchschnittlichen Wertsteigerung von nominal 7 % pro Jahr – bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 € entstehen.

Unverbindliches Rechenbeispiel der Bundesregierung, keine Garantie. Tatsächliche Wertentwicklung hängt vom gewählten Produkt, den Kapitalmarktverläufen und etwaigen Kosten ab. Vergangene oder angenommene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Erträge.

Unverbindliche Modellrechnung

Rechnen statt raten. Ihr Frühstartrenten-Rechner

Wie viel könnte bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes zusammenkommen? Ein eigener Rechner für die Frühstartrente – die Fördermechanik unterscheidet sich grundlegend vom Altersvorsorgedepot für Erwachsene, da der Staat hier unabhängig von einem Eigenbeitrag einen festen Betrag einzahlt.

6 Jahre
0 €/Monat
6,0 %
0,8 %

Kostenobergrenze 1,0 % p. a. entspricht dem gesetzlich vorgesehenen Effektivkostendeckel für geförderte Standarddepot-Verträge.

Modellhaftes Kapital mit 18 Jahren
– €
Staatliche Förderung– €
Eigene Zuzahlung– €
Wertzuwachs– €
Ergebnis unverbindlich besprechen

Unverbindliche, vereinfachte Modellrechnung auf Basis des Gesetzentwurfs vom 12.08.2026 und des Bundestagsbeschlusses vom 16.10.2026 – noch kein geltendes Recht. Ohne Gewähr, keine Anlageberatung, keine Renditegarantie. Nominale Werte ohne Inflation; konstante Rendite und Kostenquote über die gesamte Laufzeit angenommen; Berechnung endet mit dem 18. Geburtstag, danach keine weitere Fördersimulation.

Häufige Fragen

Frühstartrente im Detail

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Was ist die Frühstartrente?
Ein geplantes staatliches Förderinstrument: Der Staat soll für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Grundlage ist der vom Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossene Gesetzentwurf, den der Bundestag am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen hat. Am 5. Oktober 2026 fand dazu die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss statt. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen; die Befassung des Bundesrats steht noch aus.
Ist die Frühstartrente schon geltendes Recht?
Nein. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf beschlossen, der Bundestag hat ihn am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen; dort fand am 5. Oktober 2026 die öffentliche Anhörung statt. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat ist noch am Zug; erst wenn das Gesetz verkündet ist und in Kraft tritt, wird daraus ein verbindlicher Anspruch. Die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Verfahrens noch 2026 an.
Wie hoch ist die geplante Förderung?
10 Euro monatlich vom 6. bis zum 18. Geburtstag des Kindes – bei durchgehender Förderung über zwölf Jahre insgesamt 1.440 Euro an staatlichem Zuschuss.
Muss ich für die Frühstartrente einen Antrag stellen?
Nach dem beschlossenen Gesetz nicht gesondert: Der gewählte Depot-Anbieter übernimmt die Antragstellung. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen.
Was passiert, wenn ich kein eigenes Depot für mein Kind eröffne?
Wird für ein anspruchsberechtigtes Kind kein begünstigter Vertrag abgeschlossen, legt der Bund die entsprechenden Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an. Das Sondervermögen wird von der Deutschen Bundesbank verwaltet und soll zum 1. Januar 2028 errichtet werden. Die Mittel sind ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen. Ein individuelles Startkapital kann später durch Abschluss eines begünstigten Altersvorsorgevertrags abgerufen werden; dafür gelten gesetzliche Fristen. Die kollektive Anlage erfolgt ausschließlich im Interesse der Anspruchsberechtigten; Ziel ist ein möglichst hohes Vermögen für die Altersvorsorge.
Kann ich die Förderung privat aufstocken?
Ja. Eltern, Großeltern oder das Kind selbst können zusätzlich zur staatlichen Förderung einzahlen, insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr.
Was passiert, wenn für das Depot keine Eigenbeiträge mehr fließen?
Ist die Zahlung von Eigenbeiträgen vertraglich vereinbart und bleibt sie bei einem minderjährigen Kind aus, gilt das als Antrag, den Vertrag ruhen zu lassen. Das Ruhen betrifft nur die Eigenbeiträge; die staatliche Frühstartrente wird weiter eingezahlt. Zahlt jemand später wieder Eigenbeiträge ein, endet die Ruhendstellung automatisch, und Mehrkosten oder Forderungen wegen der ausgebliebenen Zahlungen dürfen nicht erhoben werden. Eine Kündigung ist nur für den auf Eigenbeiträgen beruhenden Vertragsteil zulässig oder wenn das Frühstartrentenvermögen vollständig auf einen anderen begünstigten Vertrag übertragen werden soll.
Welche Kosten dürfen bei einem Frühstartrenten-Depot anfallen?
Für die geförderten Standarddepot-Verträge ist ein Effektivkostendeckel von 1 Prozent pro Jahr vorgesehen. Nach dem Beschluss des Bundestags dürfen auf den Teil des Vertrags, der auf dem staatlichen Geld beruht, bis zum Beginn der Auszahlungsphase keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden. Das gilt für die Frühstartrente samt Erträgen und für das Startkapital, das Teil dieses Vermögens wird. Wird das Kapital auf einen anderen Vertrag übertragen, darf weder der bisherige noch der neue Anbieter weitere Kosten für den Vorgang berechnen. Für Eigenbeiträge gelten die allgemeinen Vorschriften für Altersvorsorgeverträge ohne diese Einschränkung.
Was passiert mit dem Depot, wenn mein Kind volljährig wird?
Der Vertrag kann weiterbespart oder das Frühstartrentenvermögen vollständig auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden – der Anschluss an die reguläre geförderte private Altersvorsorge ist damit vorgesehen. Wer nach dem 18. Geburtstag, aber vor Vollendung des 35. Lebensjahres einen begünstigten Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält aus der kollektiven Anlage ein einmaliges Startkapital samt Erträgen, anteilig gekürzt um Monate ohne Anspruch. Der Antrag des Anbieters muss spätestens bis zum Ablauf des Kalendermonats bei der zentralen Stelle eingehen, in dem die Person 35 wird. Ein Vertrag, der erst nach dem 35. Geburtstag geschlossen wird, ist nicht begünstigt. Nicht abgerufene Mittel eines Geburtsjahrgangs gehen erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem dieser Jahrgang 35 wird, an den Bundeshaushalt zurück; identifizierbare Anspruchsberechtigte sind spätestens drei Monate vorher zu informieren. Als begünstigter Vertrag zählt dabei auch ein Standarddepot-Vertrag in öffentlicher Trägerschaft.
Ab wann kann das Kapital ausgezahlt werden?
Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein, analog zur regulären privaten Altersvorsorge.
Wie wird die Auszahlung aus dem Frühstartrenten-Depot besteuert?
Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. In der Auszahlungsphase gilt die nachgelagerte Besteuerung: Leistungen, die auf gefördertem Vermögen beruhen, werden voll besteuert. Dazu zählt das Frühstartrentenvermögen, also die Frühstartrente samt Erträgen, ebenso das Startkapital. Beruht eine Leistung auf nicht geförderten Eigenbeiträgen, wird bei einem Auszahlungsplan grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen den eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Leistung besteuert. Bei langjährigen Verträgen ist das in der Regel nur die Hälfte dieses Unterschiedsbetrags.
Was passiert mit der Frühstartrente, wenn das Kind stirbt?
Stirbt das Kind vor dem 18. Geburtstag, muss die Frühstartrente nicht an den Staat zurückgezahlt werden. Die Frühstartrente, die darauf entfallenden Erträge und die Eigenbeiträge sind vererbbar. Der Regierungsentwurf hatte an dieser Stelle noch die Rückzahlung der Frühstartrente vorgesehen; der Finanzausschuss verzichtete darauf aus Pietätsgründen. Stirbt die Person nach dem 18. Geburtstag, gelten die Rückzahlungsregeln der steuerlich geförderten Altersvorsorge, und die Frühstartrente muss dann regelmäßig zurückgezahlt werden.
Für welche Kinder gilt die Frühstartrente zuerst?
Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 starten. Für den Jahrgang 2020 ist die Förderung rückwirkend ab 1. Januar 2026 vorgesehen. Kinder, die am 1. Januar 2020 geboren wurden, haben ihr sechstes Lebensjahr bereits am 31. Dezember 2025 vollendet; für sie erhöht sich die Frühstartrente für Januar 2026 einmalig um 10 Euro auf 20 Euro, damit auch sie zwölf Jahre lang gefördert werden. Ab 2028 kommt jährlich der Jahrgang hinzu, der im jeweiligen Jahr sechs Jahre alt wird. Quelle: BMF, FAQ Frühstartrente, Stand September 2026.
Und danach?

Heute für Ihr Kind. Morgen für Ihre eigene Altersvorsorge.

Während Sie die Frühstartrente für Ihr Kind prüfen, lohnt sich meist auch ein Blick auf die eigene Vorsorge: Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027 als staatlich geförderter, kapitalmarktorientierter Nachfolger der Riester-Rente.

Auch meine eigene Vorsorge prüfen
Riester und Altersvorsorgedepot vergleichen →
Basisrente und Altersvorsorgedepot vergleichen →

Für Selbstständige und Gutverdiener ist meist nicht der Riester-Wechsel die Frage, sondern das Verhältnis von Basisrente und Altersvorsorgedepot.

„Zehn Euro im Monat wirken klein. Über zwölf Jahre und den Zinseszinseffekt können sie zu einem echten Startkapital werden.“

MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG · Finanzanlagenvermittlung gemäß § 34f GewO

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