Gesetzentwurf · Kabinettsbeschluss 12.08.2026 · noch nicht verabschiedet

Frühstartrente.
Startkapital für Ihr Kind.

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll der Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein eigenes, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Ein Startkapital für die private Altersvorsorge, bevor das Berufsleben überhaupt beginnt – und der erste Baustein eines Systems, das bis in den Ruhestand trägt.

Erklärvideo · 3:08 Min.

Unverbindlich informieren. Der Gesetzentwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf den vom Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossenen Regierungsentwurf zur Frühstartrente. Dieser ist noch kein geltendes Recht – Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz erst zustimmen. Die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Verfahrens noch im Jahr 2026 an, damit die Umsetzung zum 1. Januar 2027 beginnen kann. Einzelne Regelungen können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs auf einen Blick

10 €
staatliche Förderung pro Monat
6–18
Lebensjahre Förderzeitraum
1.440 €
mögliche Gesamtförderung über 12 Jahre
Das Konzept

Wie die Frühstartrente funktionieren soll

Für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland, das sechs Jahre alt wird, soll der Bund bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Eltern können dieses Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen – gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von 1 % pro Jahr und ohne Abschluss- oder Vertriebskosten.

Ein gesonderter Antrag ist nach dem Entwurf nicht nötig: Das übernimmt der gewählte Depot-Anbieter, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen. Eröffnen Eltern kein eigenes Depot, profitiert das Kind trotzdem – nach dem Gesetzentwurf legt in diesem Fall die Deutsche Bundesbank die Mittel im Rahmen einer Auffanglösung kollektiv am Kapitalmarkt an.

Neben der staatlichen Grundförderung können Eltern, Großeltern oder das Kind selbst zusätzlich einzahlen. Die Erträge sollen während der gesamten Ansparphase steuerfrei bleiben.

Ein System, ein roter Faden

Von der Frühstartrente bis zur Rente

Zwei eigenständige Förderinstrumente, ein durchgehender Weg des Vermögensaufbaus.

6 Jahre
Frühstartrente startet

Nach dem Gesetzentwurf: 10 € staatliche Förderung pro Monat fließen in ein Depot bei einem Anbieter der Wahl – oder in die kollektive Auffanglösung der Bundesbank.

18 Jahre
Übergang

Der Vertrag kann weiterbespart werden, oder das angesparte Kapital wird auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Ab 18
Eigene Altersvorsorge

Anschluss an das Altersvorsorgedepot: eigene Beiträge plus Grundzulage, Kinderzulage und – vor dem 25. Lebensjahr – der einmalige Berufseinsteigerbonus nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Wie sich das gegenüber einem bestehenden Riester-Vertrag rechnet, zeigt der Fördervergleichsrechner, der Vergleich mit einer Basisrente der Fördervergleich Basisrente vs. Altersvorsorgedepot.

Rente
Auszahlung

Frühestens ab 65 Jahren: als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan – wie beim Altersvorsorgedepot für Erwachsene.

Illustrative Modellrechnung der Bundesregierung

Was aus der Förderung werden könnte

Nach einer eigenen Modellrechnung der Bundesregierung kann allein aus der staatlichen Förderung von insgesamt 1.440 € – unter der Annahme einer durchschnittlichen Wertsteigerung von nominal 7 % pro Jahr – bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 € entstehen.

Unverbindliches Rechenbeispiel der Bundesregierung, keine Garantie. Tatsächliche Wertentwicklung hängt vom gewählten Produkt, den Kapitalmarktverläufen und etwaigen Kosten ab. Vergangene oder angenommene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Erträge.

Unverbindliche Modellrechnung

Ihr Frühstartrenten-Rechner

Wie viel könnte bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes zusammenkommen? Ein eigener Rechner für die Frühstartrente – die Fördermechanik unterscheidet sich grundlegend vom Altersvorsorgedepot für Erwachsene, da der Staat hier unabhängig von einem Eigenbeitrag einen festen Betrag einzahlt.

6 Jahre
0 €/Monat
6,0 %
0,8 %

Kostenobergrenze 1,0 % p. a. entspricht dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Effektivkostendeckel für geförderte Standarddepot-Verträge.

Modellhaftes Kapital mit 18 Jahren
0
Staatliche Förderung0 €
Eigene Zuzahlung0 €
Wertzuwachs0 €
Ergebnis unverbindlich besprechen

Unverbindliche, vereinfachte Modellrechnung auf Basis des Gesetzentwurfs vom 12.08.2026 – noch kein geltendes Recht. Ohne Gewähr, keine Anlageberatung, keine Renditegarantie. Nominale Werte ohne Inflation; konstante Rendite und Kostenquote über die gesamte Laufzeit angenommen; Berechnung endet mit dem 18. Geburtstag, danach keine weitere Fördersimulation.

Häufige Fragen

Frühstartrente im Detail

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Was ist die Frühstartrente?
Ein geplantes staatliches Förderinstrument: Der Staat soll für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Grundlage ist der vom Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossene Gesetzentwurf.
Ist die Frühstartrente schon geltendes Recht?
Nein. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bevor daraus ein verbindlicher Anspruch wird. Die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Verfahrens noch 2026 an.
Wie hoch ist die geplante Förderung?
10 Euro monatlich vom 6. bis zum 18. Geburtstag des Kindes – bei durchgehender Förderung über zwölf Jahre insgesamt 1.440 Euro an staatlichem Zuschuss.
Muss ich für die Frühstartrente einen Antrag stellen?
Nach dem Entwurf nicht gesondert: Der gewählte Depot-Anbieter übernimmt die Antragstellung. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen.
Was passiert, wenn ich kein eigenes Depot für mein Kind eröffne?
Nach dem Gesetzentwurf ist für diesen Fall eine Auffanglösung vorgesehen: Die Mittel werden kollektiv von der Deutschen Bundesbank angelegt, sodass auch Kinder ohne individuelles Depot von der Förderung profitieren.
Kann ich die Förderung privat aufstocken?
Ja, laut Entwurf können Eltern, Großeltern oder das Kind selbst die staatliche Förderung durch zusätzliche eigene Einzahlungen aufstocken.
Welche Kosten dürfen bei einem Frühstartrenten-Depot anfallen?
Für die geförderten Standarddepot-Verträge ist ein Effektivkostendeckel von 1 Prozent pro Jahr vorgesehen, zudem sollen keine Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen.
Was passiert mit dem Depot, wenn mein Kind volljährig wird?
Der Vertrag kann nach dem Entwurf weiterbespart oder das angesparte Kapital auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden – der Anschluss an die reguläre geförderte private Altersvorsorge ist damit vorgesehen. Bis zu welchem genauen Lebensjahr ein Übertrag aus der Auffanglösung möglich ist, war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite in den verfügbaren Quellen nicht einheitlich beziffert – wir aktualisieren diese Angabe, sobald der finale Gesetzestext vorliegt.
Ab wann kann das Kapital ausgezahlt werden?
Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein, analog zur regulären privaten Altersvorsorge.
Für welche Kinder gilt die Frühstartrente zuerst?
Vorgesehen ist ein Start rückwirkend zum 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen, bis alle Altersgruppen erfasst sind.
Und danach?

Heute für Ihr Kind. Morgen für Ihre eigene Altersvorsorge.

Während Sie die Frühstartrente für Ihr Kind prüfen, lohnt sich meist auch ein Blick auf die eigene Vorsorge: Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027 als staatlich geförderter, kapitalmarktorientierter Nachfolger der Riester-Rente.

Auch meine eigene Vorsorge prüfen
Riester und Altersvorsorgedepot vergleichen →
Basisrente und Altersvorsorgedepot vergleichen →

Für Selbstständige und Gutverdiener ist meist nicht der Riester-Wechsel die Frage, sondern das Verhältnis von Basisrente und Altersvorsorgedepot.

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