Für renditeorientierte Sparer
- Keine verpflichtende Kapital- oder Beitragsgarantie
- Frei wählbare ETFs & Fonds gemäß gesetzlicher Positivliste
- Volles Kapitalmarktrisiko und volle Renditechancen
- Kostentransparent, keine Zillmerung
Ab 2027 eröffnet das neue Altersvorsorgedepot einen modernen, kapitalmarktorientierten Weg für den langfristigen Vermögensaufbau – staatlich gefördert und digital gedacht. Für Kinder ab 6 Jahren beginnt mit der geplanten Frühstartrente bereits heute der erste Schritt.
Unverbindlich informieren. Individuelle Situation prüfen.
Schon konkret? Basisrente und Altersvorsorgedepot direkt vergleichen – monatsgenau, mit Steuerwirkung und Kosten.
Zwei eigenständige Förderinstrumente mit unterschiedlichem rechtlichen Status: die geplante Frühstartrente für Kinder und das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot für Erwachsene. Wer beide kennt, kann früh planen – unten erklären wir, wie sie inhaltlich zusammenhängen.
10 € vom Staat – jeden Monat, vom 6. bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes, in ein eigenes Altersvorsorgedepot. Startkapital für die eigene Vorsorge, bevor das Berufsleben überhaupt beginnt.
Frühstartrente entdecken → Für ErwachseneStaatlich gefördert investieren – modern, flexibel und kapitalmarktorientiert. Ab 2027 ersetzt die neue Förderwelt die bisherige Riester-Förderung für Neuverträge – bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weiterbespart werden.
Altersvorsorgedepot entdecken →Das Altersvorsorgereformgesetz unterscheidet ab 2027 drei förderfähige Produktvarianten. Sie unterscheiden sich in Garantie, Renditechancen, Kosten und Flexibilität. Alle drei sind unter denselben gesetzlichen Zulagenregeln förderfähig – welche zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Risikoneigung ab.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot | Standarddepot | Garantieprodukt |
|---|---|---|---|
| Garantie | Keine | Keine | 100 % oder 80 % |
| Fondsauswahl | Frei wählbar | Zwei vom Anbieter festgelegte Fonds | Anbieterabhängig |
| Kostendeckel | Kein gesetzlicher Deckel | Max. 1,0 % p.a. | Kein gesetzlicher Deckel |
| Zusatzbausteine (BU/EM/Tod) | Nicht zulässig | Nicht zulässig | Nicht zulässig |
| Anbieterwechsel | Max. 150 € Pauschale, ab 5 Jahren kostenfrei | Max. 150 € Pauschale, ab 5 Jahren kostenfrei | Max. 150 € Pauschale, ab 5 Jahren kostenfrei |
Angaben nach dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), verkündet im Bundesgesetzblatt am 29.05.2026 (BGBl. I Nr. 156), Stand August 2026, ohne Gewähr. Die Zertifizierung einzelner Produkte erfolgt marktbegleitend; Angaben können sich bis zum Marktstart noch ändern. Keine individuelle Anlageberatung.
Die Förderung richtet sich beitragsproportional nach Ihrem eigenen Sparbeitrag – ohne komplizierte Einkommensprüfung.
auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr
auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr
Grundzulage pro Jahr
Kinderzulage je Kind und Jahr
Zusätzlich: Sparer unter 25 Jahren erhalten bei Vertragsabschluss einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Förderung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Individuelle Förderberechtigung beachten.
Vom ersten Euro bis zur Auszahlung im Ruhestand – so ordnet sich die steuerliche Behandlung entlang Ihres Sparwegs ein.
Beiträge und Zulagen werden nach den gesetzlichen Regeln steuerlich berücksichtigt.
Ihr Kapital fließt in ETFs und Fonds gemäß der gesetzlichen Positivliste.
Keine laufende Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen während der Ansparphase.
Grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz. Dieser kann im Ruhestand niedriger sein als während des Erwerbslebens – eine Garantie dafür gibt es nicht.
Bewegen Sie die Regler und sehen Sie, wie sich Eigenbeitrag, staatliche Förderung und Kapitalmarktrendite bis zu Ihrem Renteneintritt entwickeln könnten.
Unverbindliche, vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr – keine Anlageberatung und keine Renditegarantie. Nominale Werte ohne Inflation; konstante Rendite und Kostenquote über die gesamte Laufzeit angenommen. Kinderzulage beitragsproportional berechnet (1 € je 1 € Eigenbeitrag pro Kind, max. 300 € pro Kind und Jahr) und vereinfacht über die gesamte Ansparzeit unterstellt – tatsächliche Förderberechtigung, Kindergeldbezug und Förderzeitraum können abweichen. Berufseinsteigerbonus (200 €) nur bei Start vor dem 25. Geburtstag und einmalig im ersten Jahr berücksichtigt.
Dieser Rechner zeigt die Förderung des Altersvorsorgedepots für sich. Für den direkten Vergleich mit einem anderen geförderten Vorsorgeweg stehen zwei ausführliche Rechner bereit – jeweils monatsgenau, mit Kosten, Beitragsgarantie, Günstigerprüfung und Besteuerung der Auszahlungsphase.
Hoher Sonderausgabenabzug gegen Zulagen und Günstigerprüfung – inklusive Berufseinsteigerbonus, Kohortenbesteuerung und der Trennung von gefördertem und nicht gefördertem Kapital.
Fördervergleich Basisrente vs. Altersvorsorgedepot →Bestandsvertrag fortführen, in die neue Förderung wechseln oder stattdessen ein Altersvorsorgedepot besparen – die drei Wege im Vergleich.
Fördervergleich Riester vs. Altersvorsorgedepot →Dann sollten Sie jetzt nicht vorschnell entscheiden. Das neue Altersvorsorgedepot eröffnet ab 2027 einen neuen Weg der geförderten Altersvorsorge. Ob ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag sinnvoll ist, hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab.
Der Rechner vergleicht drei Wege: Bestandsvertrag fortführen, Bestandsvertrag in die neue Förderung wechseln oder ein Altersvorsorgedepot besparen.
Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung und keine Prüfung Ihres konkreten Vertrags.
„Ihre Altersvorsorge gehört Ihnen. Sie sollte zu Ihrem Leben, Ihren Zielen und Ihrem Vermögensaufbau passen.“
MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG · Finanzanlagenvermittlung gemäß § 34f GewO
Mit unserem kostenlosen Vorab-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung und erfahren, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation interessant sein könnten.
Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027. Tragen Sie sich jetzt unverbindlich ein und informieren Sie sich frühzeitig über Möglichkeiten, Voraussetzungen und den späteren digitalen Abschluss.
Fachbegriffe rund um Grundzulage, Kinderzulage und Co. sowie ausführliche Antworten – inhaltlich abgestimmt auf die offiziellen FAQ des Bundesministeriums der Finanzen.
Keine passenden Einträge gefunden. Nutzen Sie gerne den Vorab-Check oder unseren Assistenten unten rechts.
Vertrag ohne Garantie für die renditeorientierte Anlage in Fonds und ETFs gemäß gesetzlicher Positivliste.
Einfaches Referenzprodukt mit zwei vom Anbieter festgelegten Fonds und Kostendeckel von 1,0 % p. a.; muss jeder Anbieter führen.
Vertrag mit 100 % oder 80 % Kapitalerhalt zu Beginn der Auszahlungsphase, versicherungsförmig ausgestaltet.
Gestaffelte staatliche Förderung: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € Eigenbeitrag, maximal 540 € pro Jahr.
Bis zu 300 € pro Kind und Jahr für ein zulageberechtigtes Elternteil – beitragsproportional: 1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag fürs Kind, bis zum Höchstbetrag von 300 €.
Einmalige Zulage von 200 € für den Abschluss eines Altersvorsorgevertrags vor dem 25. Geburtstag.
Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei; besteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand.
Zusätzlicher steuerlicher Vorteil über die Zulage hinaus, den das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch ermittelt.
Prüfung eines Vertrags durch das Bundeszentralamt für Steuern; ab 2027 zunächst unter Widerrufsvorbehalt statt vollständiger Vorabprüfung.
Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Zulagen berechnet und automatisch auf den Vertrag überweist.
Nicht zulässige vorzeitige Entnahme des geförderten Kapitals; führt zur Rückzahlung der erhaltenen Förderung.
Alternative zur Leibrente: befristete Auszahlung bis mindestens zum 85. Lebensjahr; nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar.
Wie viel Förderung kommt in Ihrem Fall zusammen? Zum Fördervergleichsrechner Riester vs. Altersvorsorgedepot →Fragen zur Frühstartrente für Ihr Kind? Weiter zu den FAQ der Frühstartrente →Was gilt bei Jobverlust, Scheidung, Auswanderung oder im Erbfall im Detail? Zum Beitrag „Wenn sich das Leben ändert" →