Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt vor einem Fettnäpfchen beim Wechsel in die geförderte private Altersvorsorge: Weil für das neue Altersvorsorgedepot keine Beitragsgarantie vorgeschrieben ist, kann der Umstieg aus einem laufenden Riester-Vertrag im Einzelfall zum Verlustgeschäft werden. Eine naheliegende Alternative fehlt in der Verbandsanalyse jedoch: die Beitragsfreistellung. Wer einen bestehenden Riester-Vertrag hat, muss ihn dafür nicht kündigen – vier praktische Wege ordnen wir hier ein, inklusive der aktuellen Risikozahlen zum Wechsel.

1. Beitrag ändern, erhöhen oder anpassen

Der laufende Beitrag zu einem Riester-Vertrag lässt sich bei den meisten Anbietern formlos oder mit kurzer Frist anpassen – nach oben wie nach unten. Da Riester-Verträge unterschiedlich ausgestaltet sind (Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan), regeln die jeweiligen Vertragsbedingungen die genauen Modalitäten. In der Praxis genügt meist ein formloser Antrag beim eigenen Anbieter, online oder schriftlich.

2. Riester-Vertrag beitragsfrei stellen

Möchten Sie vorübergehend keine eigenen Beiträge mehr einzahlen, lässt sich ein Riester-Vertrag in der Regel beitragsfrei stellen. Das bereits angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird weiter angelegt. Zu beachten: Die volle staatliche Zulage setzt einen jährlichen Mindesteigenbeitrag voraus – ohne Einzahlung entfällt der Zulagenanspruch für die betroffenen Jahre. Die konkreten Bedingungen der Beitragsfreistellung (Fristen, Mindestlaufzeiten, eventuelle Rückkehrmöglichkeiten) unterscheiden sich je nach Anbieter und Vertragstyp – ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen oder ein kurzer Anruf beim Anbieter schafft hier die verlässlichste Antwort.

3. Anbieter wechseln, ohne den Vertragstyp zu verlassen

Unabhängig von der Reform 2027 besteht bereits heute ein gesetzliches Recht auf einen Riester-Anbieterwechsel: Nach § 1 Abs. 1 Ziffer 10b des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) können Sie das angesparte Kapital mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen und auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag – beim selben oder einem anderen Anbieter – übertragen lassen.

VertragsalterMaximale Wechselgebühr des abgebenden Anbieters
Bis zum 5. VertragsjahrHöchstens 150 €
Ab dem 6. VertragsjahrKostenfrei

Übertragen wird dabei der reine Geldwert des Vertrags (Übertragungswert), nicht die physischen Fondsanteile. Einzelne Anbieter können einen erneuten Wechsel vertraglich ausschließen – etwa wenn bereits zuvor ein Anbieterwechsel stattgefunden hat oder der Übertragungswert unter 500 € liegt. Prüfen Sie die Ausschlussklauseln Ihres aktuellen Vertrags, bevor Sie kündigen.

4. Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen (ab 2027)

Der gesetzliche Rahmen für die Übertragung von Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot ist auf den 1. Januar 2027 festgelegt. Rechtlich läuft die Übertragung über denselben Mechanismus wie ein gewöhnlicher Anbieterwechsel: Kündigung des Altvertrags verbunden mit dem Verlangen, das Kapital auf den neuen Vertrag zu übertragen. Während der Übertragung fällt keine Einkommensteuer an, da das Altersvorsorgevermögen durchgehend im geförderten System verbleibt – bereits erhaltene Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden. Doch genau dieser Schritt ist es, bei dem laut GDV Vorsicht geboten ist.

5. Warum der Wechsel ins AV-Depot kein Selbstläufer ist

Fondsanlagen ohne Garantien bieten tendenziell höhere Ertragschancen als klassische Riester-Policen. Sie tragen aber auch ein echtes Verlustrisiko – besonders bei kurzer Spardauer und risikoreicher Anlagestrategie. Für die neue Produktgattung Altersvorsorgedepot sind keine Beitragsgarantien vorgeschrieben. Der GDV mahnt: Wer einen Riester-Vertrag hat und über einen Wechsel zum Altersvorsorgedepot nachdenkt, sollte sich dessen bewusst sein. Bei kurzer Restspardauer bleibt kaum Zeit, zwischenzeitliche Verluste auszusitzen.

Für den Vergleich rechnete der Verband mit zwei Riester-Rentenversicherungen mit einer garantierten Verzinsung von 3,25 beziehungsweise 2,75 Prozent gegen zwei unterschiedliche Altersvorsorgedepots: eines mit offensiver Anlagestrategie und einer Aktienquote von 100 Prozent bis Laufzeitende, eines mit Life-Cycle-Mechanismus. Dabei wird das Vermögen fünf Jahre vor Ende der Ansparphase schrittweise von risikoreicheren in sicherere Kapitalanlagen umgeschichtet. Renditen und Verlustwahrscheinlichkeiten stammen aus einer Monte-Carlo-Simulation über 10.000 Kapitalmarktszenarien, mit einer Aktienprämie von sechs Prozent über einem risikolosen Zins von zwei Prozent. Produktkosten blieben unberücksichtigt.

Restlaufzeit / Garantieverzinsung RiesterVerlustwahrscheinlichkeit AV-Depot ohne Life-CycleVerlustwahrscheinlichkeit AV-Depot mit Life-Cycle
15 Jahre / 2,75 %25,3 %24,7 %
5 Jahre / 3,25 %37,3 %37,1 %

Über alle Laufzeiten hinweg erzielen beide Altersvorsorgedepot-Varianten im Durchschnitt eine höhere Rendite als die verglichenen Riester-Produkte. Das sind allerdings Durchschnittswerte. Zugleich besteht eine Wahrscheinlichkeit von bis zu einem Viertel, dass das Altersvorsorgedepot insgesamt Verluste erzielt. Bei nur noch fünf Jahren verbleibender Spardauer liegt die Rendite jedes dritten Altersvorsorgedepots unter der der Riester-Rente.

6. Die Option, die im GDV-Beitrag fehlt: beitragsfrei stellen statt kündigen

Der GDV-Beitrag nennt für Bestandskunden zwei Wege: die förderschädliche Kündigung oder den Vertragswechsel in ein Altersvorsorgedepot mit oder ohne Garantie. Eine dritte, oft übersehene Möglichkeit bleibt unerwähnt: den – möglicherweise im Minus stehenden – Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen (siehe Punkt 2). Damit sichern Sie sich die Bruttobeitragsgarantie zum Laufzeitende, ohne den Vertrag vollständig aufzugeben. Parallel steht Ihnen offen, einen zweiten, neuen Vertrag zu eröffnen und dort gleichzeitig die neuen Förderungen zu empfangen. Die neuen beitragsbezogenen Förderungen mit einer maximalen Grundzulage von 540 Euro gelten übrigens auch bei einem Förderwechsel für den bisherigen Vertrag weiter.

Wer beide Wege – Riester und Altersvorsorgedepot – rechnerisch gegenüberstellen möchte, findet dafür unseren Fördervergleichsrechner.

Was das für Sie bedeutet

Keine der vier Optionen erfordert eine überstürzte Entscheidung. Beitragsanpassung und Beitragsfreistellung sind jederzeit möglich und unabhängig von der Reform. Der Anbieterwechsel folgt festen, gesetzlich gedeckelten Kosten. Ein unwiderruflicher Wechsel ins Altersvorsorgedepot lohnt sich dagegen nicht automatisch – vor allem nicht bei kurzer Restlaufzeit und offensiver Anlagestrategie. Die Beitragsfreistellung ist dabei kein Kompromiss zweiter Wahl, sondern eine eigenständige, in der öffentlichen Debatte selten genannte Option: Sie erhält die Garantie des Altvertrags und öffnet gleichzeitig den Weg zu neuer Förderung. Welche Kombination in Ihrer individuellen Situation trägt, klärt der kostenlose Vorab-Check von MONEY-FACTORY.