Die Bundesregierung will Eigenbeiträge in einen zweiten Vertrag neben der Frühstartrente nicht steuerlich fördern. Das geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats hervor, über die die Parlamentsnachrichten des Bundestags (hib) am 1. Oktober 2026 berichteten. Vier Tage später folgte der Bericht über die Anhörung im Finanzausschuss: Die Kreditwirtschaft und der Fondsverband BVI loben das Konzept, wenden sich aber gegen das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten, der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Zuzahlungsgrenze von 6.840 Euro im Jahr für zu hoch.

Zweiter Vertrag: Die Länder wollen die Steuerförderung auf einen begrenzen

Nach dem Regierungsentwurf (Drucksache 21/7864) lässt sich das Depot eines Kindes mit privaten Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro im Jahr aufstocken. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme (Unterrichtung 21/8296), dass Eigenbeiträge in einen zweiten, zusätzlich zum Frühstartrenten-Vertrag abgeschlossenen Vertrag nicht steuerlich begünstigt werden. Ohne diese Änderung wären pro Vertrag bis zu 6.840 Euro jährlich möglich, zusammen also bis zu 13.680 Euro steuerlich privilegiert. Für den besonderen Förderzweck der Frühstartrente sei das nicht erforderlich, argumentiert der Bundesrat.

Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung zu. Beschlossen ist die Änderung damit nicht, denn über den Entwurf entscheidet das Parlament. Erkennbar ist aber die Richtung: In diesem Punkt liegen Länder und Regierung beieinander.

Für die Familienplanung lohnt eine Gegenrechnung. 6.840 Euro im Jahr sind 570 Euro im Monat; die Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums, die wir im Beitrag zu den Schritten für Eltern zeigen, arbeitet mit Zuzahlungen zwischen 10 und 50 Euro monatlich. Wer so plant, bleibt mit einem Vertrag weit unter der Grenze, und die Forderung des Bundesrats betrifft nach der Meldung nur Eigenbeiträge in einen zweiten Vertrag. Unter Vorbehalt steht dagegen jede Planung, die neben dem Frühstartrenten-Depot einen zweiten steuerlich begünstigten Vertrag vorsieht.

Kinder ohne Depot: Was die Länder bei der kollektiven Anlage ändern wollen

Schließen Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund zehn Euro im Monat je Kind kollektiv in einem Sondervermögen an. Dazu äußert der Bundesrat drei Wünsche:

  • Ab dem 18. Lebensjahr soll der Übergang in einen Standarddepot-Vertrag in öffentlicher Trägerschaft nach dem Altersvorsorge-Reformgesetz einfacher werden. Die Länder schlagen vor, den Betroffenen dafür ein Abschlussangebot zu übermitteln.
  • Die Kinder sollen während der Frühstartrentenphase dreimal unmittelbar erfahren, welcher Anteil an der kollektiven Anlage auf sie entfällt und wie er sich entwickelt hat. Der Bundesrat will damit die Finanzbildung stärken und bittet um Prüfung.
  • Wer bis zum 35. Lebensjahr nicht in einen individuellen, geförderten Altersvorsorgevertrag wechselt, dessen Mittel aus der kollektiven Anlage verfallen. Kurz vor diesem Zeitpunkt sollen die Betroffenen nochmals informiert und auf die Überführung hingewiesen werden.

Die Bundesregierung sagt zu, die Vorschläge im Zusammenhang mit der kollektiven Anlageform zu prüfen. Eine Zusage zur Umsetzung ist das nicht. Wie die Auffanglösung nach dem bisherigen Entwurf aussieht, steht im Beitrag zu den Schritten für Eltern.

Anhörung im Finanzausschuss: Wo Sachverständige und Verbände auseinanderliegen

Grundlage der Anhörung unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) war der Regierungsentwurf, der zehn Euro staatliche Förderung pro Monat und Kind vorsieht. Zwei Anträge von Fraktionen waren ebenfalls Gegenstand.

Abschluss- und Vertriebskosten: Streit um das Kostenverbot

Die Deutsche Kreditwirtschaft, für die die Vereinigung der deutschen Bankenverbände sprach, begrüßt die Frühstartrente ausdrücklich. Sie ergänze das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche, erleichtere den frühen Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge und komme mit geringem Verwaltungsaufwand aus. Das Verbot, Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben, lehnt sie dennoch ab: Anbieter müssten ihre eigenen Leistungen dann unter Umständen kostenlos erbringen, das passe nicht zur sozialen Marktwirtschaft.

Der BVI bewertet die enge Verzahnung mit der Reform der privaten Altersvorsorge positiv. Im Kostenverbot sieht er aber eine Hürde für die Beratung, und das ausgerechnet bei Entscheidungen, die sich unmittelbar auf die finanzielle Sicherheit im Alter auswirken. Wie Beratung ohne Abschluss- und Vertriebskosten vergütet werden soll, beantworten die Meldungen nicht. Wie Kosten, Beratung und Produkt beim Altersvorsorgedepot zusammenhängen, ordnet der Beitrag Kosten, Beratung und Produkt müssen im Einklang bleiben ein.

Zuzahlungen und Reichweite: Zu viel, zu eng, falscher Zweck

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Möglichkeit, bis zu 6.840 Euro im Jahr zusätzlich in die Standarddepots einzuzahlen, für zu hoch. Solche Beträge drohten bestehende Vermögensungleichheiten zu verstärken und stellten das bildungspolitische Ziel infrage, weil die Depots dann vor allem die Einzahlungen von Eltern und Großeltern abbildeten statt Kapitalmarktverläufe und Kosten. Richtig ausgestaltet könne die Frühstartrente aber helfen, Qualität und Verbreitung der Zusatzvorsorge zu verbessern und Finanzkompetenz bei Eltern und Kindern aufzubauen.

Die Kreditwirtschaft will dagegen den Kreis derer ausweiten, die ein Depot mit Eigenbeiträgen besparen können: auf alle Minderjährigen ab Geburt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fordert, die Förderung auf alle Jahrgänge auszudehnen, und begrüßt gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Vertrieb von Standarddepots.

Thomas Soltau (Smartbroker, Initiative Digitale Altersvorsorge) schlug vor, Zuzahlungen auch für Ausbildung und Studium zuzulassen. Zugleich warnte er davor, mit der Frühstartrente andere Ziele als eine möglichst hohe Altersvorsorge zu verfolgen. Damit zielte er auf Forderungen, das Kapital für die Finanzierung der deutschen Wirtschaft oder für Start-ups zu nutzen; wer sie erhebt, nennt die Meldung nicht. Wie sich Ausbildungszweck und hohe Altersvorsorge verbinden lassen, erläutert sie ebenfalls nicht.

Finanzbildung: Was ein Depot lehren kann

Die Bundesregierung begründet den Entwurf auch damit, dass frühe Erfahrung am Kapitalmarkt Verständnis für langfristiges Investieren und Vertrauen schaffe. Drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerten das unterschiedlich.

Juniorprofessorin Anja Bonfig (Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd) sieht das Ziel besserer Finanzbildung kritisch. Informationen über Wertentwicklungen seien vor allem Produkt- und Sachinformationen; dass Anbieter sie bereitstellen, sei wichtig, doch Bildungsmaterial ersetze es nicht. Finanzbildung müsse auf umfassende Finanzkompetenz zielen und nicht auf Aktivitäten am Kapitalmarkt. Professor Harald Hantke (Leuphana Universität Lüneburg) misst Bildung ebenfalls nicht daran, ob Kinder früh mit Kapitalmärkten in Berührung kommen. Das Bildungspotenzial wachse, wenn die Erfahrungen problemorientiert, reflexiv und aus mehreren sozialwissenschaftlichen Perspektiven erschlossen würden statt mit Produktinformation oder erwünschtem Anlageverhalten gleichgesetzt zu werden.

Professorin Ulrike Malmendier (University of California, Berkeley) nennt den Entwurf dagegen einen innovativen Schritt, weil er auf erfahrungsbasiertes Lernen setzt, und sieht Spielraum, den bürokratischen Aufwand zu senken. Persönliche Erfahrungen mit Kapitalmarktrenditen prägten Erwartungen, Risikowahrnehmung und Anlageverhalten über Jahrzehnte, deshalb verlangt sie eine Konzentration auf global breit gestreute, aktienbasierte Anlagen.

Einordnung: Bonfigs Einwand trifft dem Sinn nach auch den Vorschlag des Bundesrats, Kinder in der kollektiven Anlage dreimal über Anteil und Wertentwicklung zu informieren. Die Meldung stellt diesen Bezug nicht her; es ist unsere Einordnung.

Zwei Anträge: Finanzbildungsstrategie und Junior-Depot

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag 21/8125 eine nationale Finanzbildungsstrategie, die unabhängig und mehrperspektivisch angelegt ist. Konzeption, Materialien und Durchführung sollen frei von den Interessen der Finanzwirtschaft sein. Die AfD-Fraktion tritt mit Antrag 21/2163 für ein „Junior Depot“ mit monatlichen Prämien von 100 Euro ein; der Regierungsentwurf sei wegen der geringen Beträge ungeeignet, einen relevanten Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten.

Noch kein geltendes Recht: Was offen bleibt

Beschlossen ist keiner dieser Punkte. Offen bleibt, ob der Bundestag die Begrenzung auf einen steuerlich begünstigten Vertrag übernimmt, ob das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten Bestand hat und wie die kollektive Anlage am Ende gestaltet wird. Einen Zeitplan für die weiteren Beratungen im Finanzausschuss nennen die Meldungen nicht.

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