Die geförderte Altersvorsorge in Deutschland ändert sich 2027 an zwei Fronten gleichzeitig: Riester verschwindet für Neuabschlüsse, das Altersvorsorgedepot startet. Die Basisrente bleibt davon unberührt. Wer jetzt entscheiden muss, braucht vor allem eines: Klarheit darüber, welches der drei Systeme überhaupt noch eine Frist setzt und welches nicht.

Kann ich 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Nein. Ab dem 1. Januar 2027 lässt sich kein neuer Riester-Vertrag mehr abschließen. Das Altersvorsorgereformgesetz löst die klassische Riester-Förderung durch das neue System aus Altersvorsorgedepot und gesetzlich definiertem Standarddepot ab [1]. 2026 ist damit das letzte Kalenderjahr, in dem ein Neuabschluss überhaupt noch infrage kommt.

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss deshalb nicht handeln. Bestehende Verträge laufen mit vollem Bestandsschutz weiter, inklusive der 100-prozentigen Bruttobeitragsgarantie und der bisherigen Zulagen. Der Bestandsschutz endet nur, wenn der Sparer es auslöst: durch eine unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Anbieter, die neuen Regeln einheitlich für alle Bestandsverträge anzuwenden, oder durch den Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags nach dem 31. Dezember 2026; dann gilt das neue Recht für alle Altersvorsorgeverträge [1].

Riester-Bestandsvertrag: behalten, wechseln oder auslaufen lassen? Was ein Wechsel aus einem laufenden Riester-Vertrag ins neue System rechnerisch bringt oder kostet, zeigt der Fördervergleichsrechner Riester vs. Altersvorsorgedepot mit den eigenen Vertragsdaten.

Kann ich 2027 noch eine Basisrente (Rürup) abschließen?

Ja, uneingeschränkt. Anders als Riester steht die Basisrente im Altersvorsorgereformgesetz nicht zur Disposition. Die steuerliche Förderung gilt unverändert weiter [2], mit Sonderausgabenabzug bis zum Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung; 2026 sind das 30.826 Euro für Alleinstehende, das Doppelte bei Zusammenveranlagung. Ein Neuabschluss ist 2026, 2027 und darüber hinaus möglich, ohne die Frist, die für Riester gilt.

Für Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wirkt dieser Höchstbetrag nahezu in voller Höhe. Deshalb ist die Basisrente gerade für diese Gruppe traditionell das zentrale geförderte Vorsorgeprodukt.

Was das Altersvorsorgedepot für Selbstständige bringt

Selbstständige tragen ihre Altersvorsorge in aller Regel vollständig allein, weil sie meist nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen; für einzelne Berufsgruppen gibt es Ausnahmen [8]. Im Insolvenzverfahren fällt grundsätzlich das gesamte Vermögen in die Insolvenzmasse, also auch Wertpapiere, Immobilien und Spareinlagen; ausgenommen ist, was nicht gepfändet werden darf. Besonderen Pfändungsschutz genießen Ansprüche aus Altersrentenverträgen, die unter anderem eine lebenslange Rente und keine Kapitalleistung vorsehen [9]. Beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II wird verwertbares Vermögen grundsätzlich berücksichtigt; für bestimmte geförderte oder ausdrücklich als Altersvorsorge bestimmte Vermögenswerte gelten Ausnahmen [3]. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) fordert ein insolvenz- und pfändungssicheres Altersvorsorgedepot, auch für Selbstständige [4].

Das Altersvorsorgedepot schafft ab 2027 einen gesetzlich geregelten Rahmen für die geförderte private Vorsorge. Beim Pfändungsschutz ist die Lage weniger eindeutig: Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist einschließlich seiner Erträge nicht übertragbar und damit nicht pfändbar [5]. Der Bundesgerichtshof hat für Riester-Verträge entschieden, dass dieser Schutz nur reicht, soweit die Beiträge tatsächlich gefördert werden [6]. Ob und in welchem Umfang das für das neue Depot ebenso gilt, besonders für ungeförderte Beiträge zwischen 1.800 € und dem Höchstbetrag von 6.840 €, lässt sich nicht pauschal sagen. Mit einem Pfändungsschutz wie bei der Basisrente sollte deshalb niemand werben; für die Basisrente gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen.

Eine Beitragsgarantie gibt es beim Depot allerdings nicht: Der Vertrag darf weder ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung vorsehen [7]. Wer Garantien will, braucht ein Garantieprodukt, das mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge samt Zulagen zusagt [7]; auch bei der Basisrente gibt es Tarife mit Beitragsgarantie, deren Höhe vom Tarif abhängt. Der Depot-Vertrag selbst sieht dagegen keine Garantie vor [7].

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen gilt eine weitere Einschränkung: Die im Depot förderfähigen Eigenbeiträge sind deutlich enger begrenzt als bei der Basisrente. Ob das Depot als alleinige Altersvorsorge ausreicht, hängt vom individuellen Bedarf, dem Anlagehorizont und weiteren Rentenansprüchen ab.

Basisrente, Altersvorsorgedepot oder beides? Der Fördervergleichsrechner Basisrente vs. Altersvorsorgedepot stellt Sonderausgabenabzug, Zulagenförderung, Kosten und Beitragsgarantie beider Wege monatsgenau gegenüber, inklusive der Besteuerung in der Auszahlungsphase.

Sollte ich jetzt (2026) noch schnell einen Riester- oder Basisrentenvertrag abschließen?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und genau davor sollte man sich hüten. Für Riester gilt: 2026 ist das letzte Jahr für einen Neuabschluss. Wer die spezifischen Riester-Eigenschaften wie die 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie ausdrücklich will, muss in diesem Jahr handeln. Ob das für die eigene Situation sinnvoll ist, hängt von Alter, Einkommen und Anlagehorizont ab und lässt sich nicht verallgemeinern.

Für die Basisrente besteht dieser Zeitdruck nicht. Ein Abschluss ist auch 2027 und danach möglich, sodass hier keine Frist zur Eile zwingt. Wer dennoch noch 2026 abschließt, sammelt zusätzliche Jahre Sonderausgabenabzug, muss dafür aber auch die aktuellen Kosten- und Garantiekonditionen des jeweiligen Anbieters in Kauf nehmen, statt auf mögliche künftige Entwicklungen im neuen Marktumfeld zu warten. Eine individuelle Prüfung der eigenen Zahlen ersetzt das in beiden Fällen nicht.