Die geförderte Altersvorsorge in Deutschland ändert sich 2027 an zwei Fronten gleichzeitig: Riester verschwindet für Neuabschlüsse, das Altersvorsorgedepot startet. Die Basisrente bleibt davon unberührt. Wer jetzt entscheiden muss, braucht vor allem eines: Klarheit darüber, welches der drei Systeme überhaupt noch eine Frist setzt – und welches nicht.
Kann ich 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Nein. Ab dem 1. Januar 2027 lässt sich kein neuer Riester-Vertrag mehr abschließen. Das Altersvorsorgereformgesetz löst die klassische Riester-Förderung durch das neue System aus Altersvorsorgedepot und gesetzlich definiertem Standarddepot ab. 2026 ist damit das letzte Kalenderjahr, in dem ein Neuabschluss überhaupt noch infrage kommt.
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss deshalb nicht handeln. Bestehende Verträge laufen mit vollem Bestandsschutz weiter, inklusive der 100-prozentigen Bruttobeitragsgarantie und der bisherigen Zulagen. Verloren geht der Bestandsschutz nur bei einer Übertragung in ein anderes Produkt – und auch dann ausschließlich für den übertragenen Vertrag, nicht rückwirkend.
Kann ich 2027 noch eine Basisrente (Rürup) abschließen?
Ja, uneingeschränkt. Anders als Riester steht die Basisrente im Altersvorsorgereformgesetz nicht zur Disposition. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG gilt unverändert weiter, mit Sonderausgabenabzug bis zum Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung – 2026 sind das 30.826 Euro für Alleinstehende, das Doppelte bei Zusammenveranlagung. Ein Neuabschluss ist 2026, 2027 und darüber hinaus möglich, ohne die Frist, die für Riester gilt.
Für Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wirkt dieser Höchstbetrag nahezu in voller Höhe – ein Grund, warum die Basisrente gerade für diese Gruppe traditionell das zentrale geförderte Vorsorgeprodukt ist.
Warum das Altersvorsorgedepot für Selbstständige so wichtig wird
Selbstständige tragen ihre Altersvorsorge in aller Regel vollständig allein, weil sie meist nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. Anders als Renten- und Pensionsansprüche von Angestellten und Beamten sind Wertpapiere, Immobilien und Spareinlagen im Insolvenzfall nicht automatisch geschützt – und werden beim Bürgergeld-Bezug auf das Vermögen angerechnet. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) fordert deshalb bereits seit 2012 ein eigenes, gepfändetes Depotmodell für diese Zielgruppe.
Genau hier setzt das Altersvorsorgedepot an: Es ist im Kern ein Sperrdepot mit gesetzlichem Pfändungsschutz, wie ihn auch die Basisrente kennt. Anders als bei der Basisrente ist beim Depot allerdings keine Beitragsgarantie vorgeschrieben – Anbieter können sie anbieten, müssen es aber nicht. Wer auf Sicherheit Wert legt, findet bei der Basisrente marktüblich Garantievarianten mit 80 oder auch 100 Prozent Beitragsgarantie; das Depot lässt sich dagegen auch komplett ungarantiert und damit potenziell kostengünstiger führen. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist zudem relevant: Die im Depot förderfähigen Eigenbeiträge sind deutlich enger begrenzt als bei der Basisrente – als alleinige Altersvorsorge reicht das Depot deshalb in aller Regel nicht.
Sollte ich jetzt (2026) noch schnell einen Riester- oder Basisrentenvertrag abschließen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und genau davor sollte man sich hüten. Für Riester gilt: 2026 ist das letzte Jahr für einen Neuabschluss – wer die spezifischen Riester-Eigenschaften wie die 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie ausdrücklich will, muss in diesem Jahr handeln. Ob das für die eigene Situation sinnvoll ist, hängt von Alter, Einkommen und Anlagehorizont ab und lässt sich nicht verallgemeinern.
Für die Basisrente besteht dieser Zeitdruck nicht. Ein Abschluss ist auch 2027 und danach möglich, sodass hier keine Frist zur Eile zwingt. Wer dennoch noch 2026 abschließt, sammelt zusätzliche Jahre Sonderausgabenabzug – muss dafür aber auch die aktuellen Kosten- und Garantiekonditionen des jeweiligen Anbieters in Kauf nehmen, statt auf mögliche künftige Entwicklungen im neuen Marktumfeld zu warten. Eine individuelle Prüfung der eigenen Zahlen ersetzt das in beiden Fällen nicht.
Fazit
Drei Systeme, drei unterschiedliche Fristen: Riester läuft für Neuabschlüsse zum Jahresende 2026 aus, Bestandsverträge bleiben davon unberührt. Die Basisrente kennt kein Enddatum. Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027 und wird gerade für Selbstständige zu einem wichtigen zusätzlichen Baustein – ohne die Basisrente zu ersetzen. Wer 2026 noch eine Entscheidung treffen will, sollte die eigenen Zahlen kennen, bevor eine Frist die Entscheidung trifft.