Ab 1. Januar 2027 erhalten Selbstständige erstmals direkten Zugang zum staatlich geförderten Altersvorsorgedepot [5]. Für viele war bislang die Basis- beziehungsweise Rürup-Rente das einzige geförderte Vorsorgeprodukt. Macht das neue Depot sie überflüssig, oder braucht es künftig beides?

Warum Selbstständige überhaupt eine eigene Lösung brauchen

Selbstständige sorgen in aller Regel privat für ihr Alter vor, weil sie meist nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. Anders als Renten- und Pensionsansprüche von Angestellten und Beamten werden Wertpapiere, Immobilien und Spareinlagen im Insolvenzfall jedoch nicht automatisch geschützt und beim Bürgergeld-Bezug angerechnet. In der Praxis bedeutet das: Wer als Selbstständiger in wirtschaftliche Not gerät, erhält oft erst dann staatliche Hilfe, wenn große Teile der eigenen Altersvorsorge bereits aufgebraucht sind. Die Corona-Jahre lieferten ein Beispiel: Viele Solo-Selbstständige durften ihrer Tätigkeit damals zeitweise nicht nachgehen, erhielten aber kaum wirksame Corona-Hilfen und wurden stattdessen auf die Grundsicherung verwiesen, die ihnen wegen der Vermögensanrechnung wiederum oft verwehrt blieb [3]. Für das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen bestehen gesetzliche Schutzvorschriften; die konkrete sozialrechtliche Behandlung hängt vom jeweiligen Fall ab. Ein Altersvorsorgedepot hätte diesen Teil der Ersparnisse damit zumindest anteilig schützen können.

Ein eigenes Depot-Modell für die private Altersvorsorge von Selbstständigen wird seit 2012 gefordert; 2020 folgte eine Bundestagspetition, seither gab es wiederholt Gespräche mit der Politik [3]. Der damalige Bundesfinanzminister äußerte sich in dieser Zeit öffentlich kritisch zur Rendite klassischer Riester- und Rürup-Produkte und ließ eine Fokusgruppe zur privaten Altersvorsorge einrichten [3]. Aus dem inzwischen beschlossenen Altersvorsorgedepot ist ein ab 2027 verfügbares Produkt geworden, im Kern ein Sperrdepot. Anlegerinnen und Anleger können darin frei zwischen ETFs umschichten, etwa um mit zunehmendem Alter Schwankungen zu reduzieren, das Ersparte bleibt aber bis zur Auszahlphase gebunden. Im Gegenzug fördert der Staat diese Form des Sparens steuerlich, ähnlich wie bei Rürup oder Riester.

Verdrängt das Depot die Basisrente?

Für die Basis- beziehungsweise Rürup-Rente, bislang für viele Selbstständige das wichtigste private geförderte Vorsorgeprodukt, entsteht mit dem Altersvorsorgedepot erstmals ernsthafte Konkurrenz. Ob das Depot die Basisrente am Ende verdrängt: Das Altersvorsorgedepot dürfte sie nicht ersetzen, sondern ergänzen [1][2].

Was für das Altersvorsorgedepot spricht

Anders als die Basisrente erlaubt das Depot eine kapitalmarktnahe Anlage in breit diversifizierte ETFs und verzichtet auf die teure Beitragsgarantie älterer Fördermodelle. Das dürfte langfristig höhere Nettoerträge ermöglichen [1]. Unsere Einordnung: Auch psychologisch spricht etwas für das Depot. Wer über Jahrzehnte Vermögen aufbaut, will oft nachvollziehen können, wie es investiert ist, und ein transparentes ETF-Portfolio erfüllt diesen Wunsch besser als viele traditionelle Rentenversicherungen mit komplexen Kostenstrukturen.

Allerdings sind die förderfähigen Beiträge eng begrenzt. Selbst wenn freiwillige Einzahlungen über die Förderung hinaus möglich sind, bleibt der Rahmen insgesamt zu klein, um den Altersvorsorgebedarf typischer Selbstständiger allein abzudecken. Das Depot taugt deshalb eher als Ergänzung denn als vollständige Lösung: Der weitaus größere Teil des langfristigen Vermögensaufbaus dürfte weiterhin in einem kostengünstigen, global diversifizierten ETF-Depot außerhalb der Förderhülle stattfinden [2]. Dort gibt es keine Beitragsgrenzen, und die Anlagestrategie lässt sich leichter an veränderte Lebensumstände anpassen.

Was für die Basisrente spricht

Wer keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk hat, braucht weiterhin eine verlässliche Basisversorgung [1]. Vier Argumente werden dafür angeführt [1][2]:

Höheres Fördervolumen: In die Basisrente lassen sich deutlich höhere Beiträge steuerlich wirksam einbringen als ins Altersvorsorgedepot, relevant vor allem für Selbstständige mit gutem oder schwankendem Einkommen, die in wirtschaftlich starken Jahren größere Summen einsetzen und damit ihre Steuerlast senken können. Bei Basisrenten, die 2027 beginnen, sind 84,5 Prozent der Rente steuerpflichtig; 100 Prozent gelten erst für Renten, die ab 2058 beginnen [4]. Beim geförderten Teil des Altersvorsorgedepots ist die Auszahlung dagegen von Anfang an voll steuerpflichtig [4].

Lebenslanges Einkommen: Die Basisrente zahlt lebenslang und sichert damit ab, worum es in der Altersvorsorge im Kern geht: den Lebensunterhalt unabhängig von der tatsächlichen Lebensdauer zu finanzieren. Das Altersvorsorgedepot sieht neben der lebenslangen Rente zwar auch einen Auszahlplan vor, dieser muss aber nur mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen; das Risiko, länger zu leben, trägt anschließend der Sparer selbst.

Arbeitskraftabsicherung: In eine Basisrente lässt sich das Risiko der Berufsunfähigkeit als Zusatzversicherung einbinden, wodurch der gesamte Beitrag steuerlich als Altersvorsorgeaufwand zählt. Das Altersvorsorgedepot gibt es dagegen nur ohne diesen Baustein.

Renditechancen auch in der Basisrente: Kapitalmarktorientierung ist kein Alleinstellungsmerkmal des Depots. Die 2005 eingeführte Basisrente gibt es auch als fondsgebundene Rentenversicherung und in der Ansparphase als Fondssparplan [6]; sie lässt sich damit ebenfalls chancenorientiert ausgestalten.

Basisrente oder Altersvorsorgedepot? Rechnen Sie den Unterschied aus Die hier beschriebenen Argumente lassen sich beziffern: Der Fördervergleichsrechner Basisrente vs. Altersvorsorgedepot stellt den Sonderausgabenabzug der Basisrente (für Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil nahezu vollständig nutzbar) der Zulagenförderung und Günstigerprüfung des Altersvorsorgedepots gegenüber. Er rechnet Beitragsgarantie, Kosten und Rentenfaktor monatsgenau mit und bildet die Besteuerung der Auszahlung korrekt ab: die Basisrente mit dem Besteuerungsanteil nach Rentenbeginnjahr, das Depot getrennt nach gefördertem und nicht gefördertem Kapital.

Basisrente und Altersvorsorgedepot kombinieren

Eine tragfähige Altersvorsorge für Selbstständige dürfte im Idealfall drei Bausteine verbinden: die Basisrente als lebenslanges Fundament, das neue Altersvorsorgedepot für Renditechancen und Transparenz und daneben ein freies ETF-Depot [2]. Unsere Einordnung: Für Makler dürfte daraus ein weiterer Beratungsanlass entstehen, weil Selbstständige ihre Altersversorgung weitgehend eigenständig organisieren müssen.

Einen Überblick über die bislang angekündigten Anbieter und Produktkonzepte fürs Altersvorsorgedepot haben wir im Marktüberblick Altersvorsorgedepot 2027: Diese Anbieter bringen sich jetzt in Stellung zusammengestellt. Wer sich von der aktuellen Vorregistrierungs-Welle einzelner Anbieter nicht unter Druck setzen lassen möchte, findet Hintergründe in unserem Beitrag Altersvorsorgedepot: Trotz vieler Angebote Ruhe bewahren. Die konkrete Rechnung für die eigene Situation liefert der Fördervergleich Basisrente vs. Altersvorsorgedepot.