
Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober 2026 beschlossen [1]. CDU/CSU und SPD stimmten dem Gesetz zu, Grüne und Linke lehnten es ab, die AfD enthielt sich [1]. Künftig zahlt der Staat für jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot ein. Bis zum 18. Geburtstag kommen so 1.440 Euro zusammen [1].
In Kraft ist das Gesetz damit noch nicht. Der Beschlusstext sieht die Zustimmung des Bundesrates vor [2], der als Nächstes am Zug ist. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027 [2], [3]. Das Sondervermögen, in dem der Bund das Geld für Kinder ohne eigenen Vertrag gemeinsam anlegt, entsteht erst zum 1. Januar 2028 [1].
Der Beschluss im Überblick
Die Eckdaten des Gesetzes, so wie der Finanzausschuss sie am 14. Oktober für die Abstimmung vorbereitet hat:
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Förderbetrag | 10 Euro pro Monat und Kind, vom Staat in den Vertrag eingezahlt [1] |
| Altersspanne | Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren [1] |
| Vertrag | Standarddepot nach den Regeln der privaten Altersvorsorge, elektronisch abschließbar, Beratung nicht vorgeschrieben [1] |
| Eigene Einzahlungen | zusätzlich bis zu 6.840 Euro im Jahr möglich [1] |
| Steuer | Erträge sind bis zum Start der Auszahlungsphase steuerfrei [1] |
| Auszahlung | grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr [1] |
Welche Kinder Anspruch haben, entscheidet der Jahrgang. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt sind. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen hinzu [1]. Ältere Kinder können einen Vertrag abschließen, erhalten dafür aber keine staatliche Förderung. Der Bund veranschlagt die Kosten auf 198 Millionen Euro im Jahr 2027 und auf 411 Millionen Euro im Jahr 2030 [1].
Wer für sein Kind keinen Vertrag abschließt, geht nicht leer aus. Der Bund legt die zehn Euro dann kollektiv am Kapitalmarkt an, getrennt vom übrigen Bundesvermögen und ohne die Möglichkeit, dafür Kredite aufzunehmen [1]. Den Anspruch eines Kindes aus dieser Anlage kann später ein eigener Altersvorsorgedepot-Vertrag aufnehmen [1].
Was der Finanzausschuss zuletzt geändert hat
Zwei Tage vor der Abstimmung, am 14. Oktober, änderte der Finanzausschuss den Regierungsentwurf an mehreren Stellen [1]. Die Tabelle stellt vier Punkte gegenüber, bei denen sich der Beschluss vom Entwurf unterscheidet oder trotz eines Vorschlags des Bundesrates nicht unterscheidet.
| Punkt | Regierungsentwurf | Beschlossene Fassung |
|---|---|---|
| Abschluss- und Vertriebskosten | Verbot für den gesamten Vertrag, bis zum 18. Geburtstag [2] | Verbot für den Vertragsteil, der auf dem staatlichen Geld beruht, bis zum Beginn der Auszahlungsphase [2] |
| Ruhender Vertrag | Der Bundesrat hielt die Bedingungen für das Ende der Ruhendstellung für unklar [4] | Die Ruhendstellung endet automatisch, sobald wieder Eigenbeiträge fließen, ohne Mehrkosten und ohne Nachforderung [2] |
| Kollektive Anlage | Global gestreut anzulegen, unter Wahrung von Rendite, Sicherheit und Liquidität [1] | Ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds [1] |
| Ein Vertrag je Kind | Förderung nur für einen Vertrag zur selben Zeit [3]; der Bundesrat wollte auch die steuerliche Förderung der Eigenbeiträge auf einen Vertrag begrenzen [4] | Förderung weiterhin nur für einen Vertrag zur selben Zeit [2]; eine Begrenzung der Eigenbeiträge steht nicht im Gesetzestext [2] |
Am meisten ändert sich bei den Kosten. Auf den Teil des Vertrags, der aus dem staatlichen Geld besteht, darf der Anbieter bis zum Beginn der Auszahlungsphase keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen, also weit über den 18. Geburtstag hinaus [2]. Dafür gilt das Verbot nicht mehr für den ganzen Vertrag. Zahlen Eltern oder Großeltern selbst ein, fallen diese Beträge nach unserer Lesart unter die allgemeinen Kostenregeln des Standarddepots, darunter die Obergrenze von einem Prozent im Jahr [5].
Familien, die vereinbarte Eigenbeiträge zeitweise nicht zahlen, gewinnen Klarheit. Fließen wieder Beiträge, läuft der Vertrag weiter, ohne Aufschlag und ohne Nachforderung für die Pause [2]. Der Bundesrat hatte das angeregt, die Bundesregierung stimmte schon vorher zu [4].
Beim Sondervermögen für Kinder ohne Vertrag schreibt das Gesetz jetzt vor, dass das Geld ausschließlich in weltweit gestreute Aktien oder Aktienfonds fließt. Die Begründung nennt als Ziel, dass mit der Anlage keine anderen politischen Zwecke verfolgt werden [1].
Den Vorschlag der Länder zum zweiten Vertrag hat der Ausschuss nicht übernommen. Wie die Debatte darüber verlief und was Sachverständige in der Anhörung forderten, beschreibt der Beitrag Frühstartrente: Bundesrat und Anhörung.
Wo die Kritik ansetzt
Die Grünen sahen die Gefahr, dass das Modell finanzielle Wissenslücken und soziale Ungleichheit verfestigt. Dazu kam der Einwand, dass das Geld aus der kollektiven Anlage mit 18 Jahren nicht automatisch in einen Altersvorsorgevertrag wandert [1]. Die Linke verwies darauf, dass wohlhabende Eltern das Depot durch eigene Einzahlungen aufstocken und dabei Steuern vermeiden können; die Chancen der Kinder hingen damit weiter vom Elternhaus ab [1]. Die AfD enthielt sich und hielt der Koalition entgegen, die Förderung allein reiche nicht, ohne Zuzahlungen von Eltern oder Großeltern bleibe wenig übrig [1].
Die Koalition verwies auf die gedeckelten Kosten im Standarddepot und auf die Auffanglösung für Kinder ohne Vertrag [1].
Einordnung: In einem Punkt trägt die Kritik rechnerisch. 1.440 Euro Förderung sind ein Startkapital und noch keine Altersvorsorge. Was bis zum Rentenalter daraus wird, hängt von Rendite, Kosten und Zuzahlungen ab, und keiner dieser Faktoren ist garantiert.
Was Eltern und Sparer jetzt durchrechnen können
Wie sich Zuzahlungen auf das Depot eines Kindes auswirken, lässt sich im Frühstartrenten-Rechner mit eigenen Annahmen durchspielen. Das Ergebnis ist eine Modellrechnung, keine Prognose und keine Garantie. Mit dem 18. Geburtstag soll das Kind nach Darstellung der Bundesregierung nahtlos in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen [1]. Was dort an Zulagen und Steuervorteilen möglich ist, zeigt der Altersvorsorgedepot-Rechner.
Eltern, die auch für sich selbst vorsorgen, haben eine eigene Entscheidung vor sich. Wer einen Riester-Vertrag besitzt, kann im Fördervergleich Riester gegen Depot prüfen, was ein Wechsel bringt. Wer eine Basisrente hat oder abschließen will, findet im Fördervergleich Basisrente gegen Depot die passende Gegenüberstellung. Welche Schritte Eltern für das Depot ihres Kindes gehen, beschreibt der Beitrag Schritte für Eltern: Das Depot fürs Kind.
MONEY-FACTORY ordnet im kostenlosen Vorab-Check unverbindlich ein, was der Beschluss für die eigene Familie ausmacht.