Ab 2027 haben Riester-Sparer die Wahl: den bestehenden Vertrag mit vollem Bestandsschutz weiterführen oder in die neue Förderung wechseln. Das Bundesfinanzministerium hat Ende August klargestellt, dass beide Wege offenstehen, ohne dass bereits erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Die eigentliche Rechnung entscheidet sich damit nicht am Kalender, sondern an zwei Zahlen: dem eigenen Guthaben und dem eigenen Grenzsteuersatz.

Bestandsschutz oder Wechsel: Beide Wege bleiben offen

Neue Riester-Verträge lassen sich nur noch bis Ende 2026 abschließen. Für bereits bestehende Verträge ändert sich dadurch zunächst nichts. Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter: 175 Euro Grundzulage, 185 beziehungsweise 300 Euro Kinderzulage je nach Geburtsjahr des Kindes und ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro.

Wer stattdessen in die neue Förderung wechseln möchte, kann das innerhalb des bestehenden Vertrags tun. Das Bundesfinanzministerium hat dazu klargestellt, dass ein zulässiger Wechsel keine Rückzahlung bereits gewährter Zulagen auslöst. Ein Zwang, sich sofort zum 1. Januar 2027 zu entscheiden, besteht nicht: Solange kein Wechsel erklärt wird, läuft der Vertrag unverändert mit Bestandsschutz weiter.

Wann sich ein Wechsel in die neue Förderung lohnt

Ob sich ein Wechsel rechnet, hängt von der individuellen Vertragssituation ab. Einige Faktoren sprechen tendenziell dafür, andere eher dagegen:

  • Höherer Eigenbeitrag: Wer mehr als 300 Euro im Jahr einzahlt, profitiert stärker von der neuen, beitragsproportionalen Grundzulage, die bis zu 540 Euro erreichen kann – deutlich mehr als die bisherigen 175 Euro.
  • Hohes Bestandsguthaben: Je mehr Kapital im Vertrag bereits vorhanden ist, desto stärker wirkt sich die höhere Förderung über die restliche Ansparzeit aus.
  • Kinderzulagen laufen aus: Bei Riester ist die Kinderzulage an das Geburtsjahr gekoppelt, bei der neuen Förderung an den laufenden Kindergeldbezug. Endet der Kindergeldanspruch demnächst, verändert das die Rechnung in beide Richtungen.
  • Niedriger Eigenbeitrag: Liegt der Eigenbeitrag unter 300 Euro im Jahr, fällt der Unterschied zwischen altem und neuem Zulagensystem meist geringer aus – ein Wechsel lohnt sich hier seltener.
  • Länger kindergeldberechtigte Kinder: Bleiben die Kinder noch mehrere Jahre kindergeldberechtigt, spricht das eher für den Wechsel, weil die neue Kinderzulage dann entsprechend länger in voller Höhe fließt.
Mit den eigenen Zahlen rechnen statt mit Beispielsummen Wie stark sich Bestandsguthaben, Eigenbeitrag und Kinderzulagen im eigenen Fall auswirken, lässt sich im Fördervergleichsrechner Riester vs. Altersvorsorgedepot monatsgenau nachvollziehen. Der Rechner setzt für den Riester-Bestand, den Riester-Wechsel und das Altersvorsorgedepot bewusst dieselbe Marktrendite an – der Unterschied im Ergebnis entsteht damit ausschließlich aus Förderung, Kosten und Garantiequote, nicht aus einer unterstellten Renditelücke zwischen den Wegen.

Was beim Wechsel zusätzlich zu bedenken ist

Neben der reinen Förderhöhe spielen weitere Punkte eine Rolle, die sich nicht allein in Euro und Cent ausdrücken lassen:

  • Garantieverlust: Riester-Bestandsverträge laufen meist mit Beitragsgarantie. Beim Altersvorsorgedepot lässt sich zwischen keiner, einer 80- oder einer 100-prozentigen Garantie wählen – wer wechselt, muss diese Entscheidung bewusst neu treffen.
  • Kosten: Für das Standarddepot ist ein Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr vorgesehen. Welche Kosten die einzelnen Anbieter am Markt tatsächlich aufrufen, steht erst mit dem Start 2027 endgültig fest.
  • Wohnriester: Ob sich eine bestehende Wohn-Riester-Förderung auf das neue Altersvorsorgedepot übertragen lässt, ist bislang nicht abschließend geklärt.
  • Kein Zeitdruck: Ein Wechsel muss nicht zum 1. Januar 2027 erfolgen. Bis zur eigenen Entscheidung läuft der Vertrag mit vollem Bestandsschutz weiter.

Wie sich das Altersvorsorgedepot steuerlich wirklich rechnet

Unabhängig von der Riester-Frage stellt sich für viele eine zweite: Wie stark wirkt sich das Altersvorsorgedepot steuerlich gegenüber einem freien ETF-Depot überhaupt aus? Der Sonderausgabenabzug in der Ansparphase mindert die Steuerlast zum jeweils persönlichen Grenzsteuersatz. Die Auszahlung im Ruhestand ist dagegen in voller Höhe nachgelagert zu versteuern, zum dann geltenden persönlichen Steuersatz. Der Vorteil des Altersvorsorgedepots hängt deshalb maßgeblich von der Differenz zwischen beiden Steuersätzen ab – je größer der Abstand zwischen dem heutigen Grenzsteuersatz und dem künftigen Ruhestandssteuersatz, desto größer der Effekt.

Ein Rechenbeispiel von Thomas Wolff vom VZ Vermögenszentrum verdeutlicht die Größenordnung: Bei einer monatlichen Sparleistung von 1.036 Euro brutto wächst ein freies, unbegünstigtes ETF-Depot auf rund 163.602 Euro. Dieselbe Sparleistung im Altersvorsorgedepot wächst – dank des Sonderausgabenabzugs während der Ansparphase – je nach persönlichem Grenzsteuersatz auf etwa 233.873 Euro bei 35 Prozent beziehungsweise rund 247.927 Euro bei 42 Prozent Grenzsteuersatz.

Wichtig für die Einordnung: Dieser Vorteil in der Ansparphase ist nicht das Ende der Rechnung. Wie viel davon am Ende netto ankommt, entscheidet der persönliche Steuersatz im Ruhestand. Fällt dieser höher aus als angenommen, schrumpft der Vorsprung des Altersvorsorgedepots gegenüber dem freien Depot – im ungünstigen Fall kann er sich sogar umkehren. Eine pauschale Aussage wie „das Altersvorsorgedepot lohnt sich immer" trägt deshalb nicht; entscheidend ist das Zusammenspiel aus Grenzsteuersatz heute und Steuersatz im Ruhestand.

Den eigenen Grenzsteuersatz und Ruhestandssteuersatz einsetzen Der Fördervergleichsrechner Riester vs. Altersvorsorgedepot berechnet die Einkommensteuerersparnis nicht pauschal, sondern über eine vollständige Veranlagung nach § 32a EStG – einmal mit und einmal ohne Altersvorsorgebeitrag. Wer den eigenen Grenzsteuersatz und die erwartete Steuerlast im Ruhestand einträgt, sieht direkt, welches der drei Systeme im eigenen Fall vorn liegt.

Fazit: Keine pauschale Antwort, aber eine klare Rechnung

Weder der Riester-Wechsel noch das Altersvorsorgedepot lassen sich pauschal empfehlen. Beim Wechsel entscheiden Eigenbeitrag, Bestandsguthaben und die Kinderzulage über den Ausschlag. Beim Altersvorsorgedepot entscheidet das Verhältnis von Grenzsteuersatz in der Ansparphase zu Steuersatz im Ruhestand. Wer beide Fragen mit den eigenen Zahlen statt mit Beispielrechnungen Dritter durchrechnet, bekommt ein deutlich belastbareres Bild – und eine gute Grundlage für ein Beratungsgespräch, bevor eine Entscheidung getroffen wird.