Ab 2027 haben Riester-Sparer die Wahl: den bestehenden Vertrag mit vollem Bestandsschutz weiterführen oder in die neue Förderung wechseln. Die eigentliche Rechnung entscheidet sich damit nicht am Kalender, sondern an zwei Zahlen: dem eigenen Guthaben und dem eigenen Grenzsteuersatz.

Bestandsschutz oder Wechsel: Beide Wege bleiben offen

Neue Riester-Verträge lassen sich nur noch bis Ende 2026 abschließen. Für bereits bestehende Verträge ändert sich dadurch zunächst nichts. Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter: 175 Euro Grundzulage, 185 beziehungsweise 300 Euro Kinderzulage je nach Geburtsjahr des Kindes und ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro [5].

Wer stattdessen in die neue Förderung wechseln möchte, kann das innerhalb des bestehenden Vertrags tun. Ein zulässiger Wechsel löst keine Rückzahlung bereits gewährter Zulagen aus [2][3]. Ein Zwang, sich sofort zum 1. Januar 2027 zu entscheiden, besteht nicht: Solange kein Wechsel erklärt wird, läuft der Vertrag unverändert mit Bestandsschutz weiter.

Wann sich ein Wechsel in die neue Förderung lohnt

Ob sich ein Wechsel rechnet, hängt von der individuellen Vertragssituation ab. Einige Faktoren sprechen tendenziell dafür, andere eher dagegen [2]:

  • Höherer Eigenbeitrag: Wer mehr als 350 Euro im Jahr einzahlt, erhält mit der neuen, beitragsproportionalen Grundzulage mehr als die bisherigen 175 Euro; sie kann bis zu 540 Euro erreichen [4].
  • Hohes Bestandsguthaben: Je mehr Kapital im Vertrag bereits vorhanden ist, desto stärker wirkt sich die höhere Förderung über die restliche Ansparzeit aus.
  • Kinderzulagen laufen aus: Bei Riester ist die Kinderzulage an das Geburtsjahr gekoppelt, bei der neuen Förderung an den laufenden Kindergeldbezug. Endet der Kindergeldanspruch demnächst, verändert das die Rechnung in beide Richtungen.
  • Niedriger Eigenbeitrag: Liegt der Eigenbeitrag unter 350 Euro im Jahr, fällt die neue Grundzulage kleiner aus als die bisherigen 175 Euro [4]. Ein Wechsel lohnt sich hier seltener.
  • Länger kindergeldberechtigte Kinder: Bleiben die Kinder noch mehrere Jahre kindergeldberechtigt, spricht das eher für den Wechsel, weil die neue Kinderzulage dann entsprechend länger in voller Höhe fließt.
Mit den eigenen Zahlen rechnen Wie stark sich Bestandsguthaben, Eigenbeitrag und Kinderzulagen im eigenen Fall auswirken, lässt sich im Fördervergleichsrechner Riester vs. Altersvorsorgedepot monatsgenau nachvollziehen. Voreingestellt ist für den Riester-Bestand, den Riester-Wechsel und das Altersvorsorgedepot dieselbe Rendite von 5,0 Prozent im Jahr; wer sie ändern will, kann sie je Weg getrennt setzen. Bei gleicher Rendite entsteht der Unterschied im Ergebnis aus Förderung, Steuerwirkung, Kosten und Garantiequote, nicht aus einer unterstellten Renditelücke zwischen den Wegen. Steuererstattungen aus dem Sonderausgabenabzug bleiben standardmäßig auf dem Girokonto und fließen nicht in den Vertrag; auf Wunsch legt der Rechner sie in einem getrennten ETF-Depot an.

Garantie, Kosten und Wohn-Riester beim Wechsel prüfen

Neben der Förderhöhe sind Punkte zu prüfen, die sich nicht allein in Euro und Cent ausdrücken lassen:

  • Garantieverlust: Bestehende Riester-Verträge müssen nach dem bisherigen Recht eine Beitragsgarantie vorsehen [6]. Beim Altersvorsorgedepot lässt sich zwischen keiner, einer 80- oder einer 100-prozentigen Garantie wählen; wer wechselt, muss diese Entscheidung bewusst neu treffen.
  • Kosten: Für das Standarddepot ist ein Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr vorgesehen. Welche Kosten die einzelnen Anbieter am Markt tatsächlich aufrufen, steht erst mit dem Start 2027 endgültig fest.
  • Wohnriester: Das Wohnförderkonto bleibt auch nach der Reform bestehen. Zur Übertragung einer bestehenden Wohn-Riester-Förderung auf ein Altersvorsorgedepot enthält das Reformgesetz keine ausdrückliche Regelung [4].

Wie das Altersvorsorgedepot steuerlich wirkt

Unabhängig von der Riester-Frage stellt sich eine zweite: Wie stark wirkt sich das Altersvorsorgedepot steuerlich gegenüber einem freien ETF-Depot überhaupt aus? Der Sonderausgabenabzug in der Ansparphase mindert die Steuerlast zum jeweils persönlichen Grenzsteuersatz. Die Auszahlung im Ruhestand ist dagegen in voller Höhe nachgelagert zu versteuern, zum dann geltenden persönlichen Steuersatz. Der Vorteil des Altersvorsorgedepots hängt deshalb maßgeblich von der Differenz zwischen beiden Steuersätzen ab: Je größer der Abstand zwischen dem heutigen Grenzsteuersatz und dem künftigen Ruhestandssteuersatz, desto größer der Effekt [1].

Ein Rechenbeispiel [1] beziffert die Größenordnung (Modellrechnung, keine Garantie): Bei einer monatlichen Sparleistung von 1.036 Euro brutto wächst ein freies, unbegünstigtes ETF-Depot auf rund 163.602 Euro. Dieselbe Sparleistung im Altersvorsorgedepot wächst, dank des Sonderausgabenabzugs während der Ansparphase, je nach persönlichem Grenzsteuersatz auf etwa 233.873 Euro bei 35 Prozent beziehungsweise rund 247.927 Euro bei 42 Prozent Grenzsteuersatz. Diese Werte stammen aus einer externen Modellrechnung [1] mit festen Steuersätzen von 35 beziehungsweise 42 Prozent. Der Fördervergleichsrechner ermittelt die Steuerwirkung dagegen für jedes Jahr einzeln anhand der eingegebenen Daten, und Steuererstattungen bleiben dort standardmäßig auf dem Girokonto, ohne wieder angelegt zu werden. Die Ergebnisse lassen sich deshalb nicht Zahl für Zahl vergleichen.

Dieser Vorteil in der Ansparphase ist nicht das Ende der Rechnung. Wie viel davon am Ende netto ankommt, entscheidet der persönliche Steuersatz im Ruhestand. Fällt dieser höher aus als angenommen, schrumpft der Vorsprung des Altersvorsorgedepots gegenüber dem freien Depot; im ungünstigen Fall kann er sich sogar umkehren. Eine pauschale Aussage wie „das Altersvorsorgedepot lohnt sich immer“ trägt deshalb nicht; entscheidend ist das Zusammenspiel aus Grenzsteuersatz heute und Steuersatz im Ruhestand [1].

Mit Einkommen und Ruhestandssteuersatz rechnen Der Fördervergleichsrechner Riester vs. Altersvorsorgedepot ermittelt die Steuerwirkung anhand der erfassten Steuerdaten, indem er die Einkommensteuer einmal mit und einmal ohne Altersvorsorgebeitrag berechnet. Eingetragen werden unter anderem Einkommen, Familienstand und Kinder; ein eigenes Eingabefeld für den Grenzsteuersatz gibt es nicht. Der persönliche Steuersatz im Ruhestand ist dagegen eine eigene Eingabe. So lässt sich vergleichen, welcher der drei Wege unter den gewählten Annahmen vorn liegt.