Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Damit nimmt ein zentraler Baustein der Reform der privaten Altersvorsorge eine wichtige Hürde – ein Überblick über die geplanten Eckpunkte und darüber, welcher Schritt im Gesetzgebungsverfahren als Nächstes ansteht.

Die geplanten Eckpunkte

Für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland soll der Bund vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen – macht bei durchgehender Förderung über zwölf Jahre insgesamt 1.440 €. Gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von 1 % pro Jahr und ohne Abschluss- oder Vertriebskosten. Eltern können bei einem Anbieter ihrer Wahl ein Depot eröffnen; ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig, das übernimmt der Anbieter, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen.

Eröffnen Eltern kein eigenes Depot, ist eine Auffanglösung vorgesehen: Die Deutsche Bundesbank legt die Mittel dann kollektiv am Kapitalmarkt an, sodass auch diese Kinder von der Förderung profitieren. Zusätzlich zur staatlichen Förderung können Eltern, Großeltern oder das Kind selbst freiwillig aufstocken.

Zeitplan: Rückwirkend für den Jahrgang 2020

Vorgesehen ist ein Start rückwirkend zum 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 – also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden oder wurden. Ab 2027 soll jährlich der jeweils neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzukommen, bis alle Altersgruppen erfasst sind.

Was noch fehlt, bevor daraus geltendes Recht wird

Ein Kabinettsbeschluss ist ein Regierungsentwurf – er durchläuft anschließend das reguläre Gesetzgebungsverfahren mit Bundestag und Bundesrat. Erst mit deren Zustimmung wird aus dem Entwurf geltendes Recht. Die Bundesregierung strebt an, das Verfahren noch im Jahr 2026 abzuschließen, damit die praktische Umsetzung zum 1. Januar 2027 beginnen kann. Bis dahin können sich einzelne Regelungen im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Ein Kabinettsbeschluss legt fest, was die Bundesregierung dem Parlament vorschlägt – nicht, was am Ende gilt. Diese Unterscheidung ist bei allen Zahlen und Fristen rund um die Frühstartrente wichtig.

Was das für Eltern jetzt schon bedeutet

Auch wenn das Gesetz noch nicht final verabschiedet ist, lohnt sich für Eltern bereits jetzt ein Blick auf die geplante Ausgestaltung – insbesondere, um bei Verabschiedung schnell entscheiden zu können, bei welchem Anbieter ein individuelles Depot sinnvoll erscheint, statt auf die Auffanglösung angewiesen zu sein. Alle Detailfragen zur geplanten Umsetzung haben wir auf unserer Frühstartrente-Seite zusammengefasst, inklusive eines interaktiven Modell-Rechners.

Und die eigene Altersvorsorge? Die Frühstartrente endet mit dem 18. Geburtstag – danach greift die reguläre geförderte Altersvorsorge. Wer für sich selbst zwischen den geförderten Wegen abwägt, findet im Fördervergleichsrechner Basisrente vs. Altersvorsorgedepot die monatsgenaue Gegenüberstellung von Sonderausgabenabzug, Zulagen, Kosten und Auszahlungsbesteuerung. Der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige ist dort bereits berücksichtigt.

Für eine unverbindliche Einordnung, was der aktuelle Stand für Ihre Familie bedeuten könnte, steht Ihnen MONEY-FACTORY im kostenlosen Vorab-Check zur Verfügung.