Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass der Bund für jedes Kind monatlich 10 € einzahlt. Als Nächstes folgt das Gesetzgebungsverfahren mit Bundestag und Bundesrat.

Update 16. Oktober 2026: Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen [4]. Gegenüber dem Kabinettsentwurf hat der Finanzausschuss unter anderem das Kostenverbot angepasst: Es gilt nun bis zum Beginn der Auszahlungsphase, aber nur für den Vertragsteil, der auf dem staatlichen Geld beruht [5]. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Alle Änderungen: Frühstartrente ist beschlossene Sache. Der folgende Text beschreibt den Kabinettsentwurf.

Die geplanten Eckpunkte

Für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland soll der Bund vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Bei durchgehender Förderung über zwölf Jahre sind das insgesamt 1.440 €. Gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von 1 % pro Jahr [3]; Abschluss- und Vertriebskosten sollten nach dem Kabinettsentwurf nicht erhoben werden. Eltern können bei einem Anbieter ihrer Wahl ein Depot eröffnen; ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig, das übernimmt der Anbieter, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen [1], [2].

Eröffnen Eltern kein eigenes Depot, ist eine Auffanglösung vorgesehen: Die Deutsche Bundesbank legt die Mittel dann kollektiv am Kapitalmarkt an, sodass auch diese Kinder von der Förderung profitieren. Eltern, Großeltern oder das Kind selbst können freiwillig aufstocken [1], [2].

Zeitplan: Rückwirkend für den Jahrgang 2020

Vorgesehen ist ein Start rückwirkend zum 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden oder wurden. Ab 2027 soll jährlich der jeweils neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzukommen, bis alle Altersgruppen erfasst sind [1], [2].

Was noch fehlt, bevor daraus geltendes Recht wird

Ein Kabinettsbeschluss ist ein Regierungsentwurf, kein Gesetz. Der Entwurf durchläuft das reguläre Gesetzgebungsverfahren mit Bundestag und Bundesrat; erst mit deren Zustimmung wird er zu geltendem Recht. Die Bundesregierung strebt an, das Verfahren noch im Jahr 2026 abzuschließen, damit die praktische Umsetzung zum 1. Januar 2027 beginnen kann. Bis dahin können sich einzelne Regelungen im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Was das für Eltern jetzt schon bedeutet

Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, verkündet ist es noch nicht. Ein Blick auf die Ausgestaltung lohnt sich für Eltern trotzdem: Wer zum geplanten Start schnell entscheiden will, bei welchem Anbieter ein individuelles Depot sinnvoll erscheint, ist nicht auf die Auffanglösung angewiesen. Alle Detailfragen zur geplanten Umsetzung haben wir auf unserer Frühstartrente-Seite zusammengefasst, inklusive eines interaktiven Modell-Rechners.

Und die eigene Altersvorsorge? Die Frühstartrente endet mit dem 18. Geburtstag; danach greift die reguläre geförderte Altersvorsorge [2]. Wer für sich selbst zwischen den geförderten Wegen abwägt, findet im Fördervergleichsrechner Basisrente vs. Altersvorsorgedepot die monatsgenaue Gegenüberstellung von Sonderausgabenabzug, Zulagen, Kosten und Auszahlungsbesteuerung. Der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige [3] ist dort bereits berücksichtigt.

Für eine unverbindliche Einordnung, was der aktuelle Stand für Ihre Familie bedeuten könnte, steht Ihnen MONEY-FACTORY im kostenlosen Vorab-Check zur Verfügung.